Deutsches Institut für Menschenrechte: Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffenen von Ausbeutung und Gewalt zu ihren Rechten verhelfen. Eine Handreichung für Beratungsstellen (2013)

Betroffene von Straftaten haben Anrecht auf Entschädigung. Die Handreichung unterstützt Beratungsstellen, die mit Betroffenen zusammen arbeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz und der gesetzlichen Unfallversicherung.