KOK - Koordinierungskreis gegen Menschenhandel: Änderungen der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe seit dem 01.01.2014 (2014)

Bericht des Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK über die geltenden Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen seit 2014. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe dienen der Umsetzung der Rechtschutzgleichheit. Einkommensschwachen Personen kann so eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Hier gibt es weitere Informationen auf der Website vom KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.