Ausländerbehörde Berlin: Verfahrenshinweise zu Opfern von Menschenhandel (23.08.2019)

Den Betroffenen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel steht gesetzlich eine sogenannte “Bedenkfrist” zu, in der sie sich stabilisieren und über die Bereitschaft zu einer Zeugenschaft im Strafverfahren entscheiden können sollen.

Die Grundlagen und Bedingungen für Opfer von Menschenhandel werden in dem hier dargestellten Auszug der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin erläutert.