Die Bundesland-Übersicht wächst zum Tag der Menschenrechte 

Der internationale Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erinnert daran, dass Menschenrechte weltweit immer wieder verletzt werden. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 verabschiedet wurde, sind die grundlegenden Rechte festgelegt, die allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe oder anderen Merkmalen von Geburt an zustehen. Trotz dieser festgeschriebenen Rechte in internationalen völkerrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen kommt es weltweit und auch in Deutschland zu Menschenrechtsverletzungen. Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind solche Menschenrechtsverletzungen. Diese gilt es zu verhindern.  

Ein wichtiger Bestandteil für das Entgegenwirken dieser Rechtsverletzungen ist die Kenntnis über Stellen und Zuständigkeiten, an die sich betroffene Personen wenden können. Zudem erfordern diese komplexen Rechtsverletzungen das Zusammenspiel von verschiedenen Akteuren und einer funktionierenden Koordination und Kooperation dieser. An welche Stellen sich Betroffene wenden können und wie Koordinations- oder Kooperationsmechanismen in den Bundesländern gestaltet werden, können Sie auf der Bundesland-Übersicht einsehen. 

Anlässlich des internationalen Tages für Menschenrechte veröffentlicht die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel Sachsen als 13. Bundesland in der Bundesland-Übersicht. 

Eine Besonderheit in Sachsen sind die im Rahmen eines Modellprojektes speziell für männliche Gewaltopfer eingerichteten Schutzwohnungen. Exemplarische Informationen zu einer Männerschutzwohnung für Plauen und das Vogtland befinden sich hier. Gerade für männliche Betroffene fehlt es häufig an adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten. Schutzwohnungen speziell für Männer könnten daher ein Beispiel guter Praxis über die Grenzen des Bundeslandes hinaus darstellen.