Wichtiger Impuls für die Rechte von Betroffenen

Menschen, die von Ausbeutung, Menschenhandel oder Zwangsarbeit betroffen sind, werden in Deutschland häufig nicht als Opfer erkannt. Ein Grund dafür ist, dass sie im Rahmen ihrer Zwangssituation selbst Rechtsverletzungen begangen haben – etwa eine unerlaubte Einreise oder Handlungen, zu denen sie von Täter*innen gezwungen wurden. Dadurch geraten sie nicht selten selbst in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen.

Ein zentrales Betroffenenrecht in solchen Fällen ist das sogenannte Non-Punishment-Prinzip (NPP). Es sieht vor, dass Betroffene für Straftaten oder Rechtsverstöße, die sie infolge ihrer Ausbeutungssituation begangen haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen. Die Staatsanwaltschaften können entsprechende Verfahren einstellen. Dies stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern erleichtert auch ihre Mitwirkung als Zeuginnen in Verfahren gegen die Täterinnen. Bislang wird das Non-Punishment-Prinzip in Deutschland jedoch nur selten angewandt.

Ein von der Servicestelle gegen Zwangsarbeit in Auftrag gegebenes und 2025 veröffentlichtes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die derzeitige gesetzliche Regelung hierfür nicht ausreichend ist. Das Gutachten analysierte die bestehenden Defizite und entwickelte einen konkreten Vorschlag für eine Neuregelung. Wir freuen uns, dass dieser Vorschlag nun von der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel aufgegriffen wurde. Damit wurde ein wichtiger Impuls aus unserer Arbeit in den aktuellen Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Ob die geplanten Änderungen künftig zu einer konsequenteren Anwendung des Non-Punishment-Prinzips in der Strafverfolgungspraxis führen, wird sich zeigen. Für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit ist dies jedoch ein bedeutender Schritt