BESTANDSAUFNAHME BAYERN

Bundesland: Bayern

Aktuelle Regierungskoalition: Schwarz-Orange

Nächste Wahlen: 2027

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

(Zuständigkeit für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung)

Kontakt: Referat VI 5 – Prostituiertenschutz, Schutz vor sexueller Ausbeutung und Zwangsheirat (Referat-VI5@stmas.bayern.de)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

(u.a. grundsätzliche Zuständigkeit für präventive und repressive polizeiliche Tätigkeit sowie aufenthaltsrechtliche Fragestellungen)

Kontakt: Sachgebietsgruppe C 10 – Einsatz der Polizei; Sachgebiet F2 – Aufenthaltsrecht, Geschäftsstelle für Härtefallkommission, Digitalisierung der Ausländerbehörden; Sachgebiet F3 – Fachkräftezuwanderung, Erwerbs- und Bildungsmigration, Beschäftigung von Asylbewerbern; Mail: poststelle@stmi.bayern.de; Tel. 089/2192-01

Strafverfolgung

Die Bearbeitung von schwerwiegenden Delikten des Menschenhandels und der Ausbeutung findet in der Regel bei entsprechenden Fachdienststellen der Kriminalpolizei statt. Hierbei handelt es sich um das Landeskriminalamt und bei den Präsidien der Landespolizei grundsätzlich um die Kriminalpolizeiinspektionen mit Zentralaufgaben sowie die Kriminalpolizeiinspektionen und -stationen. Beim Polizeipräsidium München ist das Kriminalfachdezernat 3 und beim Polizeipräsidium Mittelfranken das Kriminalfachdezernat 4 zuständig.

Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel können in den Bereich der organisierten Kriminalität fallen. Sie werden entweder in spezialisierten Abteilungen der Staatsanwaltschaften oder von Sonderdezernaten bearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft München I gibt es zudem seit mehreren Jahren eine Spezialabteilung für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei. Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung werden von den acht bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen bearbeitet. In allen grenznahen Staatsanwaltschaften wurden Spezialabteilungen nach dem „Traunsteiner Modell“ eingeführt: rund 60 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben sich dort auf Ermittlungsverfahren wegen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität spezialisiert. Sie arbeiten eng mit den jeweiligen Nachbarländern, Eurojust und Europol zusammen.

Online-Informationen

Informationen zu Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung befinden sich unter https://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/frauenhandel/index.php und https://bayern-gegen-gewalt.de/gewalt-infos-und-einblicke/formen-von-gewalt/zwangsprostitution/.

Es befinden sich keine Informationen zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung auf der Landeswebsite.

Beratungsangebote

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Koordinationsgruppe Opferschutz

Zur Vernetzung von Praxis und den mit der Thematik Menschenhandel befassten Ministerien wurde in Bayern die Kooperationsgruppe Opferschutz ins Leben gerufen. Die Treffen finden anlassbezogen, in der Regel einmal pro Jahr statt.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Zusammenarbeitsvereinbarung (2004):

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96522

Die Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstellen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden und Agenturen für Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfällen (kurz: Bayerische Zusammenarbeitsvereinbarung Menschenhandel) wird derzeit durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aktualisiert.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Um Betroffene bestmöglich an das bestehende Hilfesystem (s.o.) zu vermitteln wurde im Oktober 2025 die bayernweiten Anlaufstelle „Bavarian Anti-Trafficking HELPline“ eingerichtet. Die HELPline steht als erster Ansprechpartner zur Verfügung und vermittelt bei Bedarf an spezialisierte Fachberatungsstellen. Das Angebot steht Betroffenen aller Ausbeutungsformen von Menschenhandel zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch (0800 9876548), per E-Mail und über eine Chatfunktion auf der hierfür eingerichteten Website (https://bavarian-anti-trafficking-helpline.de/de/) möglich. Die Beratung erfolgt durch speziell für die Thematik Menschenhandel als auch in der Telefon- und Onlineberatung geschulte Fachkräfte. Das Angebot ist kostenlos, anonym und mehrsprachig. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Website anonyme Verdachtsmeldungen abzugeben.

Betroffene erhalten Unterstützung durch die vom Freistaat Bayern geförderten Fachberatungsstellen Jadwiga und von SOLWODI Bayern e.V. Diese beraten Betroffene aller Ausbeutungsformen und verfügen teilweise über Schutzwohnungen. Zudem sind die Fachberatungsstellen Mitglieder im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) und arbeiten nach deren Qualitätsstandards.

Nützliche Dokumente

Bayerische Zusammenarbeitsvereinbarung Menschenhandel (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96522/true)