BESTANDSAUFNAHME
Bundesland: Saarland
Aktuelle Regierungskoalition: Rot
Nächste Wahlen: 2027
Stand: 10.06.2025
Bundesland: Saarland
Aktuelle Regierungskoalition: Rot
Nächste Wahlen: 2027
Stand: 10.06.2025
Referat F/4 Arbeits- und Tarifrecht, Prüfbehörde Tariftreue;
Kontakt: Referatsleiterin Frau Kerstin Geginat, Tel: 0681/501-3505; E-Mail: k.geginat@soziales.saarland.de
Referat C/4 Gleichstellungs- und Frauenpolitik, Gewalt gegen Frauen und Kinder;
Kontakt: Referatsleiterin Frau Dr. Tessa Hillermann , Tel: 0681/501-3180, E-Mail: t.hillermann@soziales.saarland.de
Kontakt: Referentin Frau Sabrina Wauschek, Tel: 0681/501-3147, E-Mail: s.wauschek@soziales.saarland.de
Es besteht eine Zuständigkeit „Menschenhandel“ bei der Oberstaatsanwaltschaft des Landes. Des Weiteren ist die Organisationseinheit LPP224 der Landeskriminalpolizei auf „Schleusung und Menschenhandel“ spezialisiert.
Auf der Webseite der Arbeitskammer des Saarlandes als Träger der Beratungseinrichtungen sind Informationen vorgehalten.
Beide Beratungseinrichtungen sind in der Arbeitskammer des Saarlandes angesiedelt.
Im Jahr 2007 wurde ein runder Tisch unter Federführung des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport konstituiert. Der runde Tisch setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit sowie für Justiz, der Landkreise und des Stadtverbandes Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Fachberatungsstelle für Migrantinnen und einem Nebenklagevertreter in Menschenhandelsverfahren. Der runde Tisch tagt einmal im Jahr und betrifft sowohl Zwangsprostitution als auch Zwangsarbeit.
Die vom „Runden Tisch Menschenhandel“ erarbeitete Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamtes und der Fachberatungsstelle für Migrantinnnen soll zu adäquatem Schutz und adäquater Hilfe für die Opfer von Menschenhandel und damit zu einer effektiveren Bekämpfung dieses Phänomens im Saarland beitragen.
Es existiert ein Handlungsleitfaden für die soziale Sicherung von Opfern des Menschenhandels, ihre Unterbringung und die Entwicklung neuer wirtschaftlicher Perspektiven.
In der Regel erhalten Opferzeuginnen Hilfe zum Lebensunterhalt über das Asylbewerberleistungsgesetz. Daher haben sie keinen Anspruch auf Sprach- bzw. Integrationskurse sowie berufliche Qualifizierungsmaßnahmen. Deshalb werden zur Entwicklung der sprachlichen und beruflichen Perspektive die Kosten über einen Notfonds gedeckt. Der Notfonds wird in der Regel aus der Gewinnabschöpfung von Straftaten gespeist und durch Haushaltsmittel ergänzt. Der Notfonds, der für Opfer von Zwangsprostitution vorgehalten wird, besteht noch. Er wird vom Aldona e.V. verwaltet und beinhaltet jährliche Mittel in Höhe von 6.000 €. Der Notfonds wird vorrangig für zumeist weibliche Opfer aus der Zwangsprostitution genutzt und ein ähnlicher Fonds für männliche Betroffene von Arbeitsausbeutung besteht derzeit nicht.