BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Schleswig-Holstein

Aktuelle Regierungskoalition: CDU/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächste Wahlen: 2027

Stand: 12. Dezember 2023

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Soweit es die strafrechtliche Bekämpfung gemäß § 232b StGB betrifft: Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Referat II 30 (Kerstin Kuhlbrodt, II 301)

Zwangsprostitution

Soweit es die strafrechtliche Bekämpfung gemäß § 232a StGB betrifft: Ministerium für Justiz und Gesundheit, Referat II 30 (Kerstin Kuhlbrodt, II 301)

Stabstelle Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Frauen vor Gewalt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Saskia Pagell, VIII GS)

Strafverfolgung

Die Auswertestelle für Schleusungskriminalität, Menschenhandel und illegale Beschäftigung (ASMiB SH) des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und des Hauptzollamtes Itzehoe recherchiert und erhebt Daten zu Fällen der benannten Bereiche. In Schleswig-Holstein gibt es keine spezialisierte Staatsanwaltschaft.

Online Informationen

Auf der Landeswebsite befinden sich Informationen zur Fachberatungsstelle Contra mit dem Schwerpunkt auf Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung

BERATUNGSANGEBOTE

Fachberatung

  • contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein

Arbeitsrechtliche Beratung

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Es gibt einen Arbeitskreis Faire Arbeit und Migration. Dieser Arbeitskreis hat eine rotierende Federführung und kommt dreimal jährlich zusammen.

Im Juli 2020 hat die beim Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässige (und für die Opfer sämtlicher Straftaten zuständige) unabhängige Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein ihre Tätigkeit aufgenommen. Es gibt einen runden Tisch von Opferhilfeeinrichtungen, der Verbände, die mit Opfern von Straftaten verschiedener Art arbeiten, zusammenbringt. Dort nimmt auch contra teil.

Es gibt eine Arbeitsgruppe 32 zum Thema Prostitution und Menschenhandel, die aktuell nicht tagt.

Einen runden Tisch zum Thema Zwangsarbeit gibt es nicht.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Zwischen der o. g. Beratungsstelle für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e. V. und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit besteht eine Kooperationsvereinbarung.

UNTERBRINGUNG

Für die Unterbringung gewaltbetroffener Frauen stehen Frauenhäuser zur Verfügung, die jedoch nicht auf die spezielle Bedarfslage von Frauen, die von Menschenhandel betroffenen sind, ausgerichtet sind. Contra nutzt einen Teil des Budgets, um betroffene Frauen anderweitig kurzfristig unterzubringen. Für männliche Betroffene gibt es keine spezialisierten Unterbringungsmöglichkeiten. Zur Unterbringung dieser wird behelfsmäßig auf Wohnungslosenunterkünfte zurückgegriffen.

Nützliche Dokumente

  • Erlass Innenministerium: Aufenthaltsrechtliche Behandlung von Ausländern, die Opfer einer Straftat nach den §§232 bis 233a des StGB wurden, dieser Erlass richtet sich an die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein und bezieht sich auf §25 4(a), beinhaltet aber keine Informationen zu §25 4(b)