Zusammenarbeit der beteiligten Akteure
Um eine schnelle und bedarfsgerechte Unterstützung der von Zwangsarbeit betroffenen Personen sowie eine effektive Strafverfolgung der Täter*innen zu gewährleisten, ist die Kooperation verschiedener Akteure notwendig. Hierzu zählen beispielsweise Beratungsstellen, Strafverfolgungsbehörden, Leistungsträger und weitere Behörden.
Die folgenden Seiten bieten einen Überblick über wichtige Handlungsfelder und die jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Akteure.
ZUSAMMENARBEIT DER AKTEURE