Fachtag: Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten

Am 18. November 2021 veranstaltet die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in Zusammenarbeit mit der Hochschule Hannover, Fakultät V Abteilung Soziale Arbeit einen digitalen Fachtag mit dem Titel: “Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten”.

Zum Hintergrund:

Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel finden in Deutschland tagtäglich weitgehend unbemerkt von der Gesellschaft statt. Für ausbeuterische Arbeitgeber*innen ist das Risiko gering dabei entdeckt und bestraft zu werden. Den Preis zahlen die ausgebeuteten Beschäftigten.

Die Betroffenen sind jedoch nicht nur Opfer einer Straftat, sondern auch Inhaber*innen besonderer Rechte. Deutschland hat sich auf verschiedenen Ebenen (UN, ILO, EU und Europarat) menschenrechtlich dazu verpflichtet, Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit strafrechtlich zu ahnden und Betroffene zu identifizieren sowie ihnen besonderen Schutz zukommen zu lassen.

Dieser Schutz gilt allen Betroffenen von Menschenhandel – unabhängig von einer Aussagebereitschaft als Zeug*innen vor Gericht. Dazu gehören neben der adäquaten Unterbringung, der Sicherung des Aufenthaltsstatus’ und des Existenzminimums auch die Gewährung der sogenannten Stabilisierungs- und Bedenkfrist. Migrant*innen sind in besonderer Weise von Arbeitsausbeutung betroffen und besonders vulnerabel. Die Umsetzung ihrer Aufenthalts- und Sozialrechte gestaltet sich in der Praxis oft als sehr schwierig.

Die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels ist in Deutschland nicht vollständig umgesetzt. Die Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung (§§ 232 ff.) führen seit ihrer Neuformulierung im Jahr 2016 im deutschen Strafrecht ein Schattendasein. Auch die „Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings – GRETA“ des Europarates, die für das Monitoring der Europaratskonvention aus dem Jahr 2005 zuständig ist, mahnt dringend verstärkte Anstrengungen Deutschlands an. Es fehlt u. a. die Einrichtung einer nationalen, unabhängigen Berichterstatterstelle, die belastbare Zahlen generieren könnte. Finanzielle Mittel für Beratungsstellen fallen oft knapp aus und sind in der Regel an kurzfristige und oft ungesicherte Projekte gebunden.

Neben den Strafverfolgungsbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollbehörden sind die sozialen Hilfesysteme besonders in der Verantwortung. Die Beratungsstellen nehmen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung, Beratung, Betreuung und Begleitung von Betroffenen von Arbeitsausbeutung ein.

Das vollständige Programm und die Zugangsdaten finden Sie im PDF.

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