BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Sachsen-Anhalt

Aktuelle Regierungskoalition: CDU/SPD/FDP

Nächste Wahlen: 2026

Stand: 3. Mai 2023

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Hermann Doering, Referatsleiter Arbeitsmarkt, Arbeits- und Tarifrecht, Ressortkoordinierung „Strukturwandel Braunkohle“; hermann.doering@ms.sachsen-anhalt.de

Zwangsprostitution

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Annett Montes de Oca; Referat L2: Frauen und Gleichstellung, Frauenfördergesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Schutz von Frauen vor Gewalt; annett.montesdeoca@ms.sachsen-anhalt.de

Strafverfolgung

Das LKA „Organisierte Kriminalität“ (Tel.: 0391 2500, Dezernat 41 verlangen) ist für die Deliktsbereiche rund um den Menschenhandel zuständig. Außerdem gibt es eine Abteilung Zeugenschutz bei der Polizei. Eine spezialisierte Staatsanwaltschaft ist nicht eingerichtet.

Online Informationen

Zu Zwangsprostitution und Zwangsheirat befinden sich Informationen auf der Seite der Leitstelle Frauen und Geschlechtergleichstellung.

Zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind keine Informationen online vorhanden.

Beratungsangebote

Fachberatungsangebote

Arbeitsrechtliche Beratungsangebote, Hilfsangebote 

  • Faire Integration Sachsen-Anhalt 

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Beiräte

Beirat VERA: Es gibt einen interministeriellen Beirat zum Thema Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie Zwangsverheiratung und ehrbezogene Gewalt. Dieser tagt einmal jährlich. An diesem Beirat nehmen folgende Akteure teil: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz , Ministerium für Inneres und Sport, Ministerium für Bildung, LKA und die Fachstelle VERA. Themenspezifisch werden weitere Teilnehmende als fachkundige Gäste hinzugezogen (BAMF, spezialisierte Anwältinnen etc..).  

Der Beirat dient zur Fallbesprechung und Austausch über Tendenzen und Entwicklungen der Phänomene im Land Sachsen-Anhalt. 

Zudem hat ARBEIT UND LEBEN 2018 den Fachbeirat „Faire Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten“ ins Leben gerufen, an dem Ministerien, Gewerkschaften, arbeitgebernahe Verbände sowie Zoll und Arbeitsschutz beteiligt sind. BemA und Faire Integration (IQ Netzwerk) leiten den Fachbeirat mit ihrer Expertise. 

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Kooperationserlass 

Seit 2006 gibt es einen Kooperationserlass, der vom Innenministerium erlassen wurde und 2021 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration aktualisiert wurde. Dieser regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und die von ihnen zu veranlassenden Maßnahmen sowie ihre Zusammenarbeit mit der Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung (VERA). 

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Zur Abdeckung des Bereichs der Betroffenheit im Bereich Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (ZAM) wurde seit Juni 2021 die Fachstelle BemA um eben diesen Bereich erweitert. Hier wurden innerhalb des ersten Jahres, der schwerpunktmäßig zunächst durch den Aufbau von Beratungskonzepten und Netzwerken geprägt war, bereits 50 Fälle begleitet. Diese kamen insbesondere aus den Bereichen Bau, Logistik sowie Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich überwiegend um männliche sowie einige weibliche Betroffene außerhalb des Bereichs Zwangsprostitution (wird durch die Fachstelle VERA bzw. Frauenhäuser) abgedeckt. Hier wird eng kooperiert. In Einzelfällen wird beobachtet, dass von Zwangsprostitution betroffene Frauen in Begleitung eines männlichen Partners sind, welcher ebenfalls von ZAM betroffen ist. Die männliche Begleitperson liegt außerhalb des Mandats von VERA. Dank der Mandatserweiterung für die Fachstelle BemA können nun auch diese Betroffenen in Notsituationen unterstützt werden. 

Handlungsbedarf

Laut Angaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist der Einblick in das Problemfeld in Sachsen-Anhalt ist lückenhaft und somit nicht repräsentativ. Die Personen werden in der Regel an BemA verwiesen, oft nachdem sie an den Bahnhofsmissionen oder Tafeln ankommen und dort Anzeichen von ZAM erkannt werden. Die Unterstützer werden in diesen Fällen hinzugezogen. Naturgemäß wird von einer beträchtlichen Dunkelziffer auch für Sachsen-Anhalt ausgegangen.  Folgende Unterstützungsstrukturen sind demnach vorhanden oder werden ausgebaut: 

  1. Unterstützung Betroffener über Projektmittel: Mittel in BemA, um ein Zimmer in einem Hotel oder einer Pension für die betroffenen Personen anzumieten in Kooperation mit den Tafeln in den Gebietskörperschaften für Nahrungsmittel und Mittel des alltäglichen Bedarfs. 
  2. Unterstützung aus dem durch BemA aufgebauten Netzwerk: Tafeln und Bahnhofsmissionen für Nahrungsmittel und Notbedarfe, MediNetz für ärztliche Versorgung sowie Diakonie und Caritas für weitere Unterstützungsmöglichkeiten. 
  3. Begleitung in der Unterstützung durch staatliche Strukturen (z.B. Verfahren nach § 59 Abs. 7 AufenthG zur Bestimmung des Opferstatus, um den Opfern den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen).

Beratungsangebote in Sachsen-Anhalt