BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Sachsen-Anhalt

Aktuelle Regierungskoalition: CDU/SPD/FDP

Nächste Wahlen: 2026

Stand: 4. Dezember 2024

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Leiterin Referat 51 Arbeitsmarkt, Arbeits- und Tarifrecht, Ressortkoordinierung „Strukturwandel Braunkohle“; Frau Annett Montes de Oca, annett.montesdeoca@ms.sachsen-anhalt.de

Zwangsprostitution

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Leitstelle für Frauen und Gleichstellungspolitik, Frau Nina Pippart, nina.pippart@ms.sachsen-anhalt.de

Strafverfolgung

Das Dezernat 41 (Organisierte Kriminalität) im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ist für die Delikte des Menschenhandels und der Schleusungskriminalität zuständig.

Bei einer Staatsanwaltschaft sind seit 2024 zwei Sonderdezernate für Verfahren wegen Straftaten der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei, des Menschenhandels und der Zwangsprostitution eingerichtet. In den anderen Staatsanwaltschaften erfolgt die Bearbeitung in den allgemeinen Dezernaten.

Hat eine ermittlungsführende Polizeidienststelle aufgrund von Anhaltspunkten den Verdacht, dass weibliche Betroffene Opfer eines Menschenhandelsdelikts sein könnten, informiert sie das Opfer zum frühestmöglichen Zeitpunkt über das Angebot der Hilfestellung und Unterstützung durch die Fachstelle VERA.

Online Informationen

Zu Zwangsprostitution und Zwangsheirat befinden sich Informationen auf der Seite der Leitstelle Frauen und Geschlechtergleichstellung.

Zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind keine Informationen auf der Landeswebsite, jedoch finden sich auf der Seite der Beratungsstelle: https://www.aul-lsa.de/themen/faire-beschaftigung.

Beratungsangebote

Fachberatungsangebote

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Beiräte

Es gibt einen interministeriellen Koordinierungskreis (iKK) zum Thema Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie Zwangsverheiratung und ehrbezogene Gewalt. Dieser tagt zweimal jährlich. An diesem Beirat nehmen folgende Akteure teil: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz , Ministerium für Inneres und Sport, Ministerium für Bildung, LKA und die Fachstelle VERA. Themenspezifisch werden weitere Teilnehmende als fachkundige Gäste hinzugezogen (BAMF, spezialisierte Anwältinnen etc..).  

Der iKK dient zur Fallbesprechung und Austausch über Tendenzen und Entwicklungen der Phänomene im Land Sachsen-Anhalt. 

Zudem hat ARBEIT UND LEBEN 2018 den Fachbeirat „Faire Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten“ ins Leben gerufen, an dem Ministerien, Gewerkschaften, arbeitgebernahe Verbände sowie Zoll und Arbeitsschutz beteiligt sind. Die Fachstelle Faire Beschäftigung leiten den Fachbeirat mit seiner Expertise. 

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Kooperationserlass 

Seit 2006 gibt es einen Kooperationserlass, der vom Innenministerium erlassen wurde und 2021 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration aktualisiert wurde. Dieser regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und die von ihnen zu veranlassenden Maßnahmen sowie ihre Zusammenarbeit mit der Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung (VERA). 

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Zum Angebot der Fachstelle VERA im Bereich Frauenhandel sind Informationen eingestellt unter https://www.awo-sachsenanhalt.de/fachstelle-vera/gegen-menschenhandel.

Zur Abdeckung des Bereichs der Betroffenheit im Bereich Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (ZAM) wurde seit Juni 2021 die Fachstelle Faire Beschäftigung um eben diesen Bereich erweitert. Der entsprechende Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere in den Branchen  Bau, Logistik sowie Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich überwiegend um männliche sowie einige weibliche Betroffene außerhalb des Bereichs Zwangsprostitution (wird durch die Fachstelle VERA bzw. Frauenhäuser) abgedeckt. Hier wird eng kooperiert. In Einzelfällen wird beobachtet, dass von Zwangsprostitution betroffene Frauen in Begleitung eines männlichen Partners sind, welcher ebenfalls von ZAM betroffen ist. Die männliche Begleitperson liegt außerhalb des Mandats von VERA. Dank der Mandatserweiterung für die Fachstelle BemA können nun auch diese Betroffenen in Notsituationen unterstützt werden. 

Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz bieten keine spezialisierten Unterstützungs- und allgemeinen Beratungsangebote im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren unterstützen sie Opfer in der psychosozialen Prozessbegleitung und Zeugenbetreuung. Als Opferberater vermitteln sie von Straftat betroffene Personen an Fachberatungsstellen weiter. Die über  als Download verfügbare Broschüre „Opferhilfe“ enthält eine allgemeine Kurzerklärung und -information sowie Verweise auf spezialisierte Beratungsangebote zu Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Handlungsbedarf

Laut Angaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist der Einblick in das Problemfeld in Sachsen-Anhalt lückenhaft und somit nicht repräsentativ. Die Personen werden in der Regel an die Fachstelle Faire Beschäftigung verwiesen, oft nachdem sie an den Bahnhofsmissionen oder Tafeln ankommen und dort Anzeichen von ZAM erkannt werden. Die Unterstützer werden in diesen Fällen hinzugezogen. im Rahmen polizeilicher oder / ordnungsbehördlicher Ermittlungen werden Personen oft an die Fachstelle VERA weiterverwiesen. Naturgemäß wird von einer beträchtlichen Dunkelziffer auch für Sachsen-Anhalt ausgegangen.

Beratungsangebote in Sachsen-Anhalt