BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Sachsen-Anhalt

Aktuelle Regierungskoalition: CDU/SPD/FDP

Nächste Wahlen: 6. September 2026

Stand: 28. Oktober 2025

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Leiterin Referat 51 Arbeitsmarkt, Arbeits- und Tarifrecht, Ressortkoordinierung „Strukturwandel Braunkohle“; Frau Annett Montes de Oca, annett.montesdeoca@ms.sachsen-anhalt.de

Zwangsprostitution

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt: Leitstelle für Frauen und Gleichstellungspolitik, Frau Nina Pippart, nina.pippart@ms.sachsen-anhalt.de

Strafverfolgung

Das Dezernat 41 (Organisierte Kriminalität) im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ist für die Delikte des Menschenhandels und der Schleusungskriminalität zuständig.

Bei einer Staatsanwaltschaft sind seit 2024 zwei Sonderdezernate für Verfahren wegen Straftaten der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei, des Menschenhandels und der Zwangsprostitution eingerichtet. In den anderen Staatsanwaltschaften erfolgt die Bearbeitung in den allgemeinen Dezernaten.

Hat eine ermittlungsführende Polizeidienststelle aufgrund von Anhaltspunkten den Verdacht, dass weibliche Betroffene Opfer eines Menschenhandelsdelikts sein könnten, informiert sie das Opfer zum frühestmöglichen Zeitpunkt über das Angebot der Hilfestellung und Unterstützung durch die Fachstelle VERA.

Online Informationen

Zu Zwangsprostitution und Zwangsheirat befinden sich Informationen auf der Informationswebsite https://www.gewaltfreies-sachsen-anhalt.de/frauenhandel-und-zwangsverheiratung/ 

Zu Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind keine Informationen auf der Landeswebsite, jedoch finden sich auf der Seite der Beratungsstelle: https://www.aul-lsa.de/themen/faire-beschaftigung.

Beratungsangebote

Beratungsstelle zu Zwangsarbeit

Beratungsstelle zu Menschenhandel (insb. Zwangsprostitution)

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Beiräte

Es gibt einen interministeriellen Koordinierungskreis (iKK) zum Thema Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie Zwangsverheiratung und ehrbezogene Gewalt. Dieser tagt jährlich. An diesem Beirat nehmen folgende Akteure teil: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz , Ministerium für Inneres und Sport, Ministerium für Bildung, LKA und die Fachstelle VERA. Themenspezifisch werden weitere Teilnehmende als fachkundige Gäste hinzugezogen (BAMF, spezialisierte Anwältinnen etc..).  

Der iKK dient zur Fallbesprechung und Austausch über Tendenzen und Entwicklungen der Phänomene im Land Sachsen-Anhalt. 

Zudem hat ARBEIT UND LEBEN 2018 den Fachbeirat „Faire Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten“ ins Leben gerufen, an dem Ministerien, Gewerkschaften, arbeitgebernahe Verbände sowie Zoll und Arbeitsschutz beteiligt sind. Die Fachstelle Faire Beschäftigung leitet den Fachbeirat mit seiner Expertise. 

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Kooperationserlass 

Seit 2006 gibt es einen Kooperationserlass, der vom Innenministerium erlassen wurde und 2021 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration aktualisiert wurde. Dieser regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und die von ihnen zu veranlassenden Maßnahmen sowie ihre Zusammenarbeit mit der Fachstelle gegen Frauenhandel und Zwangsverheiratung (VERA). 

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Zum Angebot der Fachstelle VERA im Bereich Frauenhandel sind Informationen eingestellt unter https://www.awo-sachsenanhalt.de/fachstelle-vera/gegen-menschenhandel.

Seit Juni 2021 deckt die Fachstelle Faire Beschäftigung in ihrer Beratungsarbeit auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel ab. Der entsprechende Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere in den Branchen Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe sowie Baugewerbe. Es handelt sich überwiegend um Betroffene aus den Herkunftsländern Rumänien, Ukraine und Polen.

Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz bieten keine spezialisierten Unterstützungs- und allgemeinen Beratungsangebote im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren unterstützen sie Opfer in der psychosozialen Prozessbegleitung und Zeugenbetreuung. Als Opferberater vermitteln sie von Straftat betroffene Personen an Fachberatungsstellen weiter. Die über  als Download verfügbare Broschüre „Opferhilfe“ enthält eine allgemeine Kurzerklärung und -information sowie Verweise auf spezialisierte Beratungsangebote zu Menschenhandel und Zwangsprostitution.