BESTANDSAUFNAHME HAMBURG
Bundesland: Hamburg
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nächste Wahlen: 2025
Stand: 13.09.2022
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Kontakt: Martina Felz, Fachreferentin/stellv. Referatsleiterin Referat Opferschutz
Fälle von Menschenhandel/Zwangsprostitution fallen unter die Verantwortlichkeit des LKAs 65 für Rotlicht- und Milieukriminalität und Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit werden vom Hauptzollamt Hamburg übernommen soweit es sich ausschließlich um die Ausbeutung der Arbeitskraft handelt, nicht hingegen auf Prostitution, Sklaverei und Bettelei.
Für den Bereich Zwangsarbeit sind spezialisierte und geschulte Dezernentinnen und Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Spezialabteilungen der Hauptabteilung V (Wirtschafts- und Steuerabteilungen) eingesetzt. Fälle der Zwangsprostitution werden bei der Staatsanwaltschaft in der Spezialabteilung für die Verfolgung von Straftaten der Organisierten Kriminalität (Abteilung 65) von ebenfalls spezialisierten und geschulten Dezernentinnen und Dezernenten bearbeitet.
Ausführliche Informationen zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit befinden sich auf der Landeswebsite hier und hier.
Das Referat Opferschutz der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration koordiniert den „Runden Tisch Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sowie zur sexuellen Ausbeutung“. Dieser tagt zweimal jährlich und stellt sicher, dass alle für das Gewaltphänomen Menschenhandel zuständigen Akteure verbindliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen eingehen, um einen Austausch von Expertise sicherzustellen und um Verfahrensabsprachen bei Bedarf zu treffen. Diese Akteure sind Fachberatungsstellen, gewerkschaftliche Beratungsstellen, das Landeskriminalamt, die Ausländerbehörde, die Staatsanwaltschaft, das Jobcenter, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der operative Opferschutz beim LKA, u.a.
Die Kooperationsvereinbarung besteht seit 1999 und zielte in erster Linie auf den Bereich Zwangsprostitution ab. Hamburg entwickelte die erste schriftliche verbindliche Kooperationsvereinbarung. Durch das zuständige LKA (operativer Opferschutz) werden Sicherheit und Schutz von aussagebereiten, gefährdeten Betroffenen gewährleistet. Bei Betroffenen, die keine Strafanzeige stellen möchten, kann KOOFRA zu einer der im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) organisierten Fachberatungsstellen in anderen Bundesländern vermitteln, sodass die Betroffenen vor dem Zugriff der Täter*innen geschützt sind. Die Kooperationsvereinbarung wurde im November 2018 final aktualisiert und trägt der Modifizierung der neuen Straftatbestände aus dem Jahr 2016 Rechnung. Auch Zwangsarbeit/Ausbeutung der Arbeitskraft sind in der neuen Kooperationsvereinbarung inkludiert.
Die Bekämpfung des Gewaltphänomens Zwangsarbeit erfordert laut der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusätzliche arbeits- und sozialrechtliche Expertise, die von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit abgedeckt wird indem diese vor allem osteuropäische Arbeitnehmer*innen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen berät. Zu diesem Zweck wurde die oben genannte Kooperationsvereinbarung im Jahr 2014 erarbeitet. Ziel ist es das Beratungsangebot in Hamburg in Fällen von Zwangsarbeit zu stärken. Konkret werden bei Verdachtsfällen von Zwangsarbeit und mit Einverständnis der/des Betroffenen die Mitarbeiterinnen von KOOFRA e.V. eingeschaltet. Stellt sich heraus, dass Betroffene auf den Gebieten Arbeits- und Sozialrecht Unterstützung benötigen, werden Betroffene von KOOFRA e.V. an die Beratungsstelle von Arbeit und Leben verwiesen.
In die für 2023 vorgesehene Fortschreibung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege werden Lösungen angestrebt, um betroffene Männer bei Bedarf im Einzelfall unterzubringen.