BESTANDSAUFNAHME HAMBURG

Bundesland: Hamburg

Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächste Wahlen: 2030

Stand: 10.02.2025

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit & Zwangsprostitution

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Kontakt: N.N.

STRAFVERFOLGUNG 

Fälle von Menschenhandel/Zwangsprostitution fallen unter die Verantwortlichkeit des LKAs 65 für Rotlicht- und Milieukriminalität und Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit werden vom Hauptzollamt Hamburg übernommen soweit es sich ausschließlich  um die Ausbeutung der Arbeitskraft handelt, nicht hingegen auf Prostitution, Sklaverei und Bettelei.

Für den Bereich Zwangsarbeit sind spezialisierte und geschulte Dezernentinnen und Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Spezialabteilungen der Hauptabteilung V (Wirtschafts- und Steuerabteilungen) eingesetzt. Fälle der Zwangsprostitution werden bei der Staatsanwaltschaft in der Spezialabteilung für die Verfolgung von Straftaten der Organisierten Kriminalität (Abteilung 65) von ebenfalls spezialisierten und geschulten Dezernentinnen und Dezernenten bearbeitet.

ONLINE INFORMATIONEN

Ausführliche Informationen zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit befinden sich auf der Landeswebsite hier und hier.

BERATUNGSANGEBOTE

FACHBERATUNG

  • Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel – KOOFRA e.V.
    Ziel und Aufgabe der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V. https://www.koofra.de/) ist die Beratung und Unterstützung von Frauen, Trans*-Personen und in Ausnahmefällen auch von Männern die von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution betroffen sind. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, ob die Betroffenen eine Aussage im Strafverfahren machen möchten. Entschließen sich die Betroffenen zur Aussage, werden sie von KOOFRA e.V. gestärkt und unterstützt. Überdies unterstützen die Fachkräfte die Betroffenen u.a. durch muttersprachliche Unterstützung bei der medizinischen Versorgung und informieren Betroffene über ihre Rechte, bei der Organisation des Lebensunterhaltes und bei der Unterbringung. Ziel der Unterstützung sind die Wiederherstellung und langfristige Aufrechterhaltung der körperlichen und seelischen Integrität der Betroffenen. Diesen soll die Rückkehr in ihren Alltag sowie Entwicklung einer neuen Lebensperspektive ermöglicht werden.

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG

  • Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit von Arbeit und Leben in Hamburg:
    Information und Beratung von Arbeitnehmenden aus dem EU-Ausland zu Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
    Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Informationen und berät Arbeitnehmer*innen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union bei Fragen betreffend des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Die Mitarbeitenden beraten insbesondere zu Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in oder als selbständig tätige Person. Im Vordergrund stehen dabei Fragen zur Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung und allgemeinen Fragen zum Einkommenssteuergesetz. Siehe: https://hamburg.arbeitundleben.de/arbeitnehmerfreiz%C3%BCgigkeit.
  • IQ Projekt Faire Integration Hamburg: Das IQ Projekt „Faire Integration“ ist ein Beratungsangebot für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige zu arbeitsrechtlichen Fragen. Siehe: https://hamburg.arbeitundleben.de/faire-integration.

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Runder Tisch zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels 

Die Sozialbehörde koordiniert seit 2015 den Runden Tisch Menschenhandel zum Zweck der Zwangsarbeit/schweren Arbeitsausbeutung und hat somit den Auftrag aus dem Opferschutzkonzept 2014 umgesetzt. Überdies koordiniert die Sozialbehörde seit Jahren den Runden Tisch Menschenhandel zum Zweck der Zwangsprostitution (RT MH/Zwangsprostitution).

An den genannten Runden Tischen nehmen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen teil: Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e. V. (KOOFRA e.V.), Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit (Träger: Arbeit und Leben e.V.), das Projekt „Fair Love“ der Diakonie Hamburg, International Rescue Committee, Jobcenter team.arbeit.hamburg, das Hauptzollamt Hamburg, der für die öffentliche Unterbringung zuständige Träger Fördern und Wohnen (F&W), die Behörde für Inneres und Sport einschließlich des Amts für Migration, die Staatsanwaltschaft Hamburg, die Landeskriminalämter (LKA 65 und LKA 22), Sonderbeauftragte für Menschenhandel und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN  

Kooperationsvereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg und der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.)

Seit 1999 besteht zwischen KOOFRA e.V. und der Polizei Hamburg eine Kooperationsvereinbarung, die 2018 um die Ausbeutungsform Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung aktualisiert wurde. Die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Hamburg und KOOFRA e.V., wird geprägt von  folgendem Grundverständnis: Betroffene von Menschenhandel sind (auch im Strafverfahren) Trägerinnen und Träger besonderer sozialer Rechte. Das Wissen um die sozialen Rechte hat Auswirkungen auf die Kooperation. Das Deliktsfeld Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit soll effektiv verfolgt, strafrechtlich relevante Sachverhalte zur Anklage gebracht und Täterinnen und Täter verurteilt werden.  Im Fokus dieser Kooperationsvereinbarung, die als Verweisungsmechanismus bezeichnet werden kann, stehen die frühzeitige Identifizierung von Betroffenen und ihre Weiterleitung  unter Beachtung ihrer Rechte an das Hilfesystem.

Kooperationsvereinbarung zwischen der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Arbeit und Leben Hamburg und der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.)  

Die Bekämpfung des Gewaltphänomens Zwangsarbeit erfordert laut der Sozialbehörde in Hamburg eine zusätzliche arbeits- und sozialrechtliche Expertise, die von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit abgedeckt wird indem diese vor allem osteuropäische Arbeitnehmer*innen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen berät. Ergeben sich aus der Beratung der Arbeitnehmer*innen Anhaltspunkte auf Zwangsarbeit bzw. schwere Arbeitsausbeutung und/oder Menschenhandel, werden die Betroffenen mit ihrem Einverständnis sofort an KOOFRA e.V. verwiesen. Auch diese Kooperationsvereinbarung kann als Verweisungsmechanismus bezeichnet werden, weil hier ebenso die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen geregelt ist.

WEITERE INFORMATIONEN 

Geplant ist für die nächste Legislaturperiode eine eigene Senatsstrategie zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels aufzusetzen.

NÜTZLICHE DOKUMENTE