BESTANDSAUFNAHME HAMBURG

Bundesland: Hamburg

Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächste Wahlen: 2025

Stand: 13.09.2022

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit & Zwangsprostitution

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Kontakt: Martina Felz, Fachreferentin/stellv. Referatsleiterin Referat Opferschutz

STRAFVERFOLGUNG 

Fälle von Menschenhandel/Zwangsprostitution fallen unter die Verantwortlichkeit des LKAs 65 für Rotlicht- und Milieukriminalität und Fälle von schwerer Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit werden vom Hauptzollamt Hamburg übernommen soweit es sich ausschließlich  um die Ausbeutung der Arbeitskraft handelt, nicht hingegen auf Prostitution, Sklaverei und Bettelei.

Für den Bereich Zwangsarbeit sind spezialisierte und geschulte Dezernentinnen und Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Spezialabteilungen der Hauptabteilung V (Wirtschafts- und Steuerabteilungen) eingesetzt. Fälle der Zwangsprostitution werden bei der Staatsanwaltschaft in der Spezialabteilung für die Verfolgung von Straftaten der Organisierten Kriminalität (Abteilung 65) von ebenfalls spezialisierten und geschulten Dezernentinnen und Dezernenten bearbeitet.

ONLINE INFORMATIONEN

Ausführliche Informationen zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit befinden sich auf der Landeswebsite hier und hier.

BERATUNGSANGEBOTE

FACHBERATUNG

  • Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel – KOOFRA e.V.

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG

  • Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit (Förderung durch die Sozialbehörde): https://hamburg.arbeitundleben.de/arbeitnehmerfreiz%C3%BCgigkeit.
  • Das IQ Projekt „Faire Integration“ ist ein Beratungsangebot für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Es werden Personen beraten, die sich bereits in Arbeit, Ausbildung oder einem Praktikum befinden, sowie Personen, die sich präventiv über ihre Arbeitsbedingungen informieren möchten. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Ukrainisch und Spanisch möglich. Auf Wunsch können für weitere Sprachen Dolmetscher eingesetzt werden. Link: https://hamburg.arbeitundleben.de/faire-integration.
  • Das von der Sozialbehörde geförderte Hamburger Welcome Center (HWC) steht als die zentrale Servicestelle für alle Fragen zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktintegration sowohl Fachkräften als auch Unternehmen zur Seite: https://welcome.hamburg.de/hwc/

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Runder Tisch 

Das Referat Opferschutz der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration koordiniert den „Runden Tisch Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung sowie zur sexuellen Ausbeutung“. Dieser tagt zweimal jährlich und stellt sicher, dass alle für das Gewaltphänomen Menschenhandel zuständigen Akteure verbindliche Kommunikations- und Kooperationsstrukturen eingehen, um einen Austausch von Expertise sicherzustellen und um Verfahrensabsprachen bei Bedarf zu treffen. Diese Akteure sind Fachberatungsstellen, gewerkschaftliche Beratungsstellen, das Landeskriminalamt, die Ausländerbehörde, die Staatsanwaltschaft, das Jobcenter, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der operative Opferschutz beim LKA, u.a.

KOOPERATIONSVEREINBARUNGEN  

Kooperationsvereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg und der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.)

Die Kooperationsvereinbarung besteht seit 1999 und zielte in erster Linie auf den Bereich Zwangsprostitution ab. Hamburg entwickelte die erste schriftliche verbindliche Kooperationsvereinbarung. Durch das zuständige LKA (operativer Opferschutz) werden Sicherheit und Schutz von aussagebereiten, gefährdeten Betroffenen gewährleistet. Bei Betroffenen, die keine Strafanzeige stellen möchten, kann KOOFRA zu einer der im Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel  e.V. (KOK) organisierten Fachberatungsstellen in anderen Bundesländern vermitteln, sodass die Betroffenen vor dem Zugriff der Täter*innen geschützt sind. Die Kooperationsvereinbarung wurde im November 2018 final aktualisiert und trägt der Modifizierung der neuen Straftatbestände aus dem Jahr 2016 Rechnung. Auch Zwangsarbeit/Ausbeutung der Arbeitskraft sind in der neuen Kooperationsvereinbarung inkludiert.

Kooperationsvereinbarung zwischen der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Arbeit und Leben Hamburg und der Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA e.V.)  

Die Bekämpfung des Gewaltphänomens Zwangsarbeit erfordert laut der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zusätzliche arbeits- und sozialrechtliche Expertise, die von der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit abgedeckt wird indem diese vor allem osteuropäische Arbeitnehmer*innen zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen berät. Zu diesem Zweck wurde die oben genannte Kooperationsvereinbarung im Jahr 2014 erarbeitet. Ziel ist es das Beratungsangebot in Hamburg in Fällen von Zwangsarbeit zu stärken. Konkret werden bei Verdachtsfällen von Zwangsarbeit und mit Einverständnis der/des Betroffenen die Mitarbeiterinnen von KOOFRA e.V. eingeschaltet. Stellt sich heraus, dass Betroffene auf den Gebieten Arbeits- und Sozialrecht Unterstützung benötigen, werden Betroffene von KOOFRA e.V. an die Beratungsstelle von Arbeit und Leben verwiesen.

WEITERE INFORMATIONEN 

In die für 2023 vorgesehene Fortschreibung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege werden Lösungen angestrebt, um betroffene Männer bei Bedarf im Einzelfall unterzubringen.

NÜTZLICHE DOKUMENTE