Publikationen und Studien
Die hier aufgeführten Studien und Publikationen bieten Hintergrundinformationen und Analysen zu verschiedenen Aspekten, die im Themenfeld Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel eine Rolle spielen.
Die hier aufgeführten Studien und Publikationen bieten Hintergrundinformationen und Analysen zu verschiedenen Aspekten, die im Themenfeld Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel eine Rolle spielen.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel hat 2024 eine Analyse der Branchen Reinigung und Straßentransport erstellt. Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwang werden anhand von ILO-Indikatoren untersucht und mit Hilfe von Fallbeispielen illustriert. Der Bericht vermittelt, wie man strafrechtlich relevante Situationen erkennen kann und beinhaltet Empfehlungen, um Zwangsarbeit zu erkennen und zu verhindern.
Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Prof. Dr. Joachim Renzikowski haben im Auftrag der Servicestelle ein Rechtsgutachten zum Non-Punishment-Prinzip erstellt. Nach dem auf internationalen Vorgaben beruhenden Non-Punishment-Prinzip (NPP) sollen Opfer von Menschenhandelstaten für Straftaten, die sie selbst im Zusammenhang mit dem Menschenhandel begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden. Eingang in das deutsche Strafrecht hat dieses Prinzip explizit durch § 154c Abs. 2 StPO gefunden. Die Studie befasst sich im Wege einer rechtsdogmatischen und empirisch-kriminologischen Analyse eingehend mit dem bislang wenig behandelten NPP, namentlich mit den Fragen, ob und inwieweit es sich bei dem NPP um ein rechtlich verbindliches Prinzip handelt, ob das deutsche Recht ihm ausreichend Rechnung trägt und wie dieses Prinzip in der Praxis Anwendung findet.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel hat 2021 und 2022 eine Analyse der landwirtschaftlichen Saisonarbeit und der häuslichen Pflege erstellt. Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwang werden anhand von ILO-Inidikatoren untersucht und mit Hilfe von Fallbeispielen illustriert. Der Bericht vermittelt, wie man strafrechtlich relevante Situationen erkennen kann und beinhaltet Empfehlungen, um Zwangsarbeit zu erkennen und zu verhindern.
Prof. Dr. Alexander Graser (Universität Regensburg) und RA Dr. Christoph Lindner haben im Auftrag der Servicestelle ein Rechtsgutachten erstellt, das für mehr Klarheit bei der Anwendung der sogenannten Bedenk- und Stabilisierungsfrist und Einheitlichkeit in der Praxis sorgen soll. Zu diesem Zweck umfasst das Gutachten sowohl die Analyse der Vorgaben aus internationalem Recht als auch die Diskussion der national geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis. Außerdem gibt es Hinweise und Empfehlungen für eine korrekte Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel hat 2019 und 2020 eine Analyse der Paket- und Fleischbranche erstellt. Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwang werden anhand von ILO-Inidikatoren untersucht und mit Hilfe von Fallbeispielen illustriert. Der Bericht vermittelt, wie man strafrechtlich relevante Siutationen erkennen kann und beinhaltet Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Gewerkschaften, Behörden, zivilgesellschaftliche Akteure und Arbeitnehmer*innen.
Im Rahmen der vorliegenden englischsprachigen Studie wurden 91 Ermittlungsverfahren zu Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg ausgewertet. Die Studie identifiziert Schwierigkeiten der Strafverfolgung und formuliert Lösungsvorschläge für einen adäquaten Opferschutz und eine effektivere Strafverfolgung.
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 91 Ermittlungsverfahren zu Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg ausgewertet. Die Studie identifiziert Schwierigkeiten der Strafverfolgung und formuliert Lösungsvorschläge für einen adäquaten Opferschutz und eine effektivere Strafverfolgung.
Der im Rahmen des Projektes „Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung“ entstandene Situationsbericht untersucht Erscheinungsformen arbeitsmarktbezogener Diskriminierung von Migrant*innen bis hin zu Zwangsarbeit (Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung) in Rheinland-Pfalz und enthält Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.
Der Situationsbericht für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen Einblick in die Erscheinungsformen von Zwangsarbeit und Menschenhandel unter Berücksichtigung der bundeslandspezifischen Strukturen. In einem zweiten Schritt untersucht er den Bestand von Beratungsstrukturen in NRW und fragt nach Chancen und Anknüpfungspunkten von spezialisierten und kooperativen Beratungsleistungen für Betroffene.
Der im Rahmen des Projektes „Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung“ entstandene Situationsbericht untersucht Erscheinungsformen arbeitsmarktbezogener Diskriminierung von Migrant*innen bis hin zu Zwangsarbeit (Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung) in Brandenburg und enthält Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.
Die Handreichung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel stellt Mindeststandards für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel dar. Sie dient als Informationsquelle und Hilfe bei der Aus- und Umarbeitung von Kooperationsvereinbarungen.
Die Überwachung der europäischen Konvention gegen Menschenhandel ist in der Verantwortung einer unabhängigen Expertengruppe – «GRETA» (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings). Im Herbst 2017 wurde ein Fragebogen von GRETA an die Bundesregierung geschickt. Das vorliegende Dokument enthält die Antwort der Bundesregierung.
Der Bericht beschreibt die Menschenrechtslage in Deutschland im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018. In Kapitel 2 wird konkret auf die Situation von Menschen eingegangen, die von schwerer Arbeitsausbeutung betroffen sind.
In der Broschüre „Flexible-Insecure“ wurden Akteure aus Beratungsstellen in Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Warschau, sowie der IG BAU zu ihrer Arbeit befragt. Es wird ein Überblick über die gemachten Erfolge und die zukünftigen Handlungsoptionen gegeben.
„Baustelle“ Unterkunft: Die Studie untersucht die Situation der Unterbringung von Betroffenen des Menschenhandels in Deutschland und vergleicht dies mit den Konzepten aus Österreich und den Niederlanden. Hier gibt es weitere Informationen auf der Website vom KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.
Menschen sind auf der Flucht oft hohen Risiken ausgesetzt, Opfer von Gewalt und/oder Ausbeutung zu werden. Auch in Deutschland und Europa befinden sie sich häufig in äußerst prekären Situationen, die Ausbeutungsrisiken mit sich bringen. Das Papier setzt sich aus Sicht der Fachberatungsstellen zu Menschenhandel mit dieser Problematik auseinander und formuliert Handlungsvorschläge für Bund und Länder. Hier gibt es weitere Informationen auf der Website vom KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.
Der Bericht „Bekämpfung von Menschenhandel – eine menschenrechtliche Zwischenbilanz“ (2017) des deutschen Instituts für Menschenrechte enthält ausgewählte Empfehlungen des Europarats zur Umsetzung der Menschenhandelskonvention, die in Deutschland bislang nicht umgesetzt worden sind.
In dieser Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung wird die Situation von europäischen Arbeitnehmer*innen in Deutschland untersucht. Lohn- und Sozialdumping wird anhand der folgenden Branchen betrachtet: Transport und Logistik, Pflege, Fleischbranche, Baugewerbe und weitere. Die Lücken des gesetzlichen Schutzes werden beschrieben in Bezug auf Sozialverzichungsumgehung und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Es werden die Fragen behandelt, was sich am Betroffenenschutz ändern sollte und wie die Forderung nach gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort umsetzbar wäre.
Der Bericht gibt Auskunft über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Empfehlung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Deutschland nachzukommen.
Der englischsprachige Bericht beschreibt die die wichtigsten politischen Diskussionen sowie politische und rechtliche Entwicklungen in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015.
Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung aus Drittstaaten benötigen für ihren legalen Aufenthalt in Deutschland eine Anerkennung ihres Aufenthaltsrechts. Die Möglichkeiten hierzu werden im Gutachten vorgestellt und diskutiert. Hier gibt es weitere Informationen auf der Website vom KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.
Bericht des Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK über die geltenden Regelungen unter Einbeziehung der rechtlichen Änderungen seit 2014. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe dienen der Umsetzung der Rechtschutzgleichheit. Einkommensschwachen Personen kann so eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Hier gibt es weitere Informationen auf der Website vom KOK – Koordinierungskreis gegen Menschenhandel.
Dieser Bericht der internationalen Arbeitsorganisation liefert neue Schätzungen der durch Zwangsarbeit erzielten Gewinne und bewertet, wie sich die Gewinne seit der Veröffentlichung der letzten ILO-Schätzungen im Jahr 2014 verändert haben. Dieser Bericht schätzt die Gewinne, die heute weltweit durch Zwangsarbeit erzielt werden. Diese Gewinne spiegeln die Löhne wider, die die Täter der Zwangsarbeit durch ihre Zwangspraktiken den Arbeitenden vorenthalten haben.
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) hat eine Recherche zu Arbeitsbedingungen in der Nagelkosmetik-Branche in der Schweiz durchgeführt und auf die Gefahren von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung untersucht. Eine Zusammenfassung der Studie ist auf der Website von FIZ hier zu finden.
Die Internationale Arbeitsorganisation, Walk Free Foundation und Internationale Organisation für Migration haben neue Schätzungen zu moderner Sklaverei veröffentlicht. Demnach lebten im Jahr 2021 50 Millionen Menschen weltweit in Formen moderner Sklaverei. Davon waren 28 Mio. Menschen von Zwangsarbeit und 22 Mio. von Zwangsehen betroffen. Der Bericht liegt in englischer Sprache vor.
Englischsprachiger Bericht der EU Agentur für Grundrechte über den Schutz von migrantischen Arbeitnehmer*innen gegen Ausbeutung in der EU. Er basiert auf Interviews mit 237 ausgebeuteten Arbeitnehmer*innen, die aus Drittstaaten in die EU gekommen sind oder EU-Bürger*innen, die in anderen EU-Ländern gearbeitet haben.
Englischsprachiger Bericht der EU Agentur für Grundrechte über den Schutz von migrantischen Arbeitnehmer*innen gegen Ausbeutung in der EU. Er basiert auf Interviews mit 237 ausgebeuteten Arbeitnehmer*innen, die aus Drittstaaten in die EU gekommen sind oder EU-Bürger*innen, die in anderen EU-Ländern gearbeitet haben.
Das englischsprachige Arbeitspapier bespricht die Rolle von Arbeitsinspektionen und Strafverfolgung im Arbeitsausbeutungskontext im Hinblick auf Maßnahmen um Ausbeutung zu bekämpfen. In vier Fallstudien wird die Situation in Österreich, den Niederlanden, der Tschechischen Republik und Großbritannien untersucht.
Arbeitsrechte für alle: Das englischsprachige Papier informiert über die Situation von undokumentierten Migrant*innen in der EU und legt dar, warum reguläre Zugänge zum Arbeitsmarkt für eingewanderte Menschen wichtig sind um Ausbeutung und Lohndumping zu verhindern. Es werden gewerkschaftliche Initiativen zur Unterstützung von migrantischen Beschäftigten vorgestellt und politische Maßnahmen gefordert, die die Rechte der Beschäftigten im Fokus haben.
Die Studie führt auf, dass sich im Falle der Ausbeutung von Hausangestellten von Diplomat*innen und deren Familienangehörigen eine bedeutende Rechtschutzlücke auftut. Aufgrund der Immunität von Diplomat*innen und ihren Familienangehörigen befinden sich deren Hausangestellte in einer äußerst prekären rechtlichen Position, denn die Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihre Arbeitgeber*innen gestaltet sich als rechtlich und/oder tatsächlich unmöglich.
Der Bericht enthält Informationen zu Punkten wie Prävention, Schutz, Entschädigung und Strafvollzug. Es wird jeweils der internationale rechtliche Rahmen dargestellt und auch innerstaatliche Maßnahmen eingegangen.
Diese englischsprachige Kurzbroschüre beschreibt die Bedeutung und Systematik von Anwerbung und Täuschung über das Internet.