Ermitteln
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind Straftaten. Seit 2016 sind folgende Delikte im Strafgesetzbuch (StGB) erfasst:
- § 232 StGB Menschenhandel
- § 232a StGB Zwangsprostitution
- § 232b StGB Zwangsarbeit
- § 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
- § 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Für eine effektive Strafverfolgung brauchen die Behörden Zeugenaussagen und Hintergrundinformationen zu den Arbeitsbedingungen. Diese sind in Kooperation mit Beratungsstellen häufig leichter zu bekommen, da diese in der Regel einen leichteren Zugang zu den Betroffenen haben.
Wichtige Akteure für die Ermittlungen sind:
- Staatsanwaltschaften
- Polizei
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Arbeitsschutzbehörden
Betroffene sollen zudem unverzüglich Zugang zu Rechtsberatung bekommen (2011/36/EU). Laut Richtlinie 2012/29/EU zum Schutz der Opfer von Straftaten haben Betroffene das Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde. Wenn beispielsweise im Falle einer Kontrolle durch die FKS ein Verdacht auf Zwangsarbeit besteht, sollten die Mitarbeiter*innen der FKS betroffene Personen über relevante Beratungsangebote informieren.
Relevante Gesetzestexte und rechtliche Grundlagen finden Sie hier.