BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Aktuelle Regierungskoalition: CDU/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächste Wahlen: 2027

Stand: 9. Januar 2026

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Arbeitsausbeutung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat für Grundsatzfragen, faire Arbeitsbedingungen (II B 1)

Kontakt: Referat II B 1, Referat-IIB1@mags.nrw.de

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Zuständigkeit für Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Frauen (Opferunterstützungsinfrastruktur) liegt bei der Gleichstellungsabteilung des MKJFGFI, Referat 415.

Kontaktdaten: FP-415@mkjfgfinrw.de

Aufenthaltrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Menschenhandel

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat für Supranationales und humanitäres Aufenthaltsrecht, Asyl- und Flüchtlingsrecht, Freizügigkeitsrecht (513)

Kontakt: fp-513@mkjfgfi.nrw.de

Menschenhandel allgemein

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt: Referat 422, Referat422@im.nrw.de

Strafverfolgung

Ermittlungsbehörden

Polizei

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen bei Fällen des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Arbeitsausbeutung werden grundsätzlich in den Fachdienststellen der jeweils örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden geführt.

Wenn bei Straftaten Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind, die eine landeszentrale Aufgabenwahrnehmung erfordern, können die kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in der Abteilung 1, Dezernat 11 – Organisierte Kriminalität angesiedelt werden. Die kriminalpolizeiliche Analyse und Auswertung im Zusammenhang mit diesen Deliktsbereichen obliegt im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen der Abteilung 3, dort dem Dezernat 31. Für Belange des Zeugenschutzes sind die Kreispolizeibehörden Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Münster und Bielefeld sowie das Dezernat 63 der Abteilung 6 des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen zuständig. Maßnahmen im Bereich des Operativen Opferschutzes treffen die Kreispolizeibehörden Dortmund, Düsseldorf und Köln sowie als Koordinierungsstelle ebenfalls das Dezernat 63 der Abteilung 6 des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen.

Staatsanwaltschaften

Das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen hat im September 2020 Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die strafrechtliche Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und für Vermögensabschöpfung an den Standorten der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln sowie – zusätzlich am Standort in Düsseldorf – die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Organisierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) eingerichtet (Justizverwaltungsvorschrift vom 31.08.2020). Die mit zusätzlichem Personal ausgestatteten Schwerpunkte sind besonders auf die Verfolgung der Organisierten Kriminalität im Überschneidungsbereich zur schweren Wirtschaftskriminalität ausgerichtet. Damit sind im Bereich der Staatsanwaltschaften des Landes die organisatorischen Voraussetzungen auch für die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung geschaffen.

Überdies besteht seit Dezember 2018 eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der Ministerien der Justiz, der Finanzen und des Innern zur Bekämpfung der Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus. Die im LKA NRW eingerichtete Task Force befasst sich auf Basis des ressortübergreifenden Sachverstands u. a. mit herausgehobenen Kriminalitätsphänomenen der Organisierten Kriminalität, so dass hier eine weitere besondere Struktur auch für die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung bereitsteht.

Einzelfallunabhängige regionale Kooperationsvereinbarungen von Staatsanwaltschaften und Beratungsstellen sowie anderen Behörden, die den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung bekämpfen, bestehen derzeit nicht.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Kontaktaufnahme zu den örtlich zuständigen Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit über die Dienststellensuche des Zolls.

Online Informationen

Auf der Landeswebseite befinden sich Informationen zu Beratungsangeboten für Betroffene von Zwangsprostitution. Zu Zwangsarbeit befinden sich keine Informationen auf der Landeswebsite.

Beratungsangebote

BERATUNGSANGEBOTE MIT MANDAT ZWANGSARBEIT

Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel NRW (BEAM)

Mit „BEAM“ wird seit Januar 2026 ein ganzheitliches Unterstützungsangebot für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus dem EU-Ausland, die von ausbeuterischer Beschäftigung betroffen oder bedroht sind, sowie Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung gefördert. Das Beratungszentrum begleitet den gesamten Migrationsprozess von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten von der Anwerbung im Herkunftsland bis zur Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen mit präventiver Information und Aufklärung sowie arbeits- und sozialrechtlicher Beratung; dies umfasst auch aufsuchende Beratung vor Ort in NRW und im digitalen Raum.  Der Fokus liegt insbesondere auf Beschäftigten aus Südosteuropa, die Beratung erfolgt überwiegend in der jeweiligen Muttersprache. Im Rahmen des Projektes wird ein neuartiges Angebot zur Unterbringung und Erstversorgung von Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung erprobt. „BEAM“ kooperiert mit zahlreichen Partnern und weiteren Hilfsstrukturen.

Die Förderung erfolgt aus ESF- und Landesmitteln.

https://www.arbeitundleben.nrw/kooperieren/projekte/beratungszentrum-gegen-arbeitsausbeutung-und-menschenhandel-nrw

BERATUNGSANGEBOTE MIT MANDAT MENSCHENHANDEL

Fachberatungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung/ Zwangsprostitution in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert bereits seit den 1990er Jahren acht spezialisierte Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Herne, Hagen, Herford und Köln.

Die spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution beraten und begleiten die Opfer und bringen diese bei Bedarf dezentral und gesichert unter.

Kontaktadressen aller landesgeförderten spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution finden sich hier.

Zum Thema Prostitution – und damit auch zu Fragen der Freiwilligkeit von Prostitutionstätigkeiten – steht zudem die Landeskoordinierungsstelle Nordrhein-Westfalen für Menschen in der Prostitution / Sexarbeit zur Verfügung (https://lako-nrw.de/). Sie ist ein zentrales Unterstützungsangebot und fungiert als ausführende Stelle hinter dem Onlineportal für Prostituierte https://www.cara.nrw/de. Über das Portal ist sie telefonisch und per E-Mail erreichbar und berät u.a. zu den Themen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Finanzen und Recht.

Zu allen Fragen im Hinblick auf Prostitution – auch Zwangsprostitution – beraten daneben die landesgeförderten Stellen Madonna e.V. in Bochum und Kober des SkF-Dortmund.

https://www.madonna-ev.de/

https://www.kober-do.de/

Unterstützung der weiblichen Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gewährt u. a. auch Unterbringungsmittel für eine dezentrale und gesicherte Unterbringung ausländischer weiblicher Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung / Zwangsprostitution in Nordrhein-Westfalen durch die spezialisierten Beratungsstellen für weibliche Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

 

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNGSSTELLEN

Beratungsstellen Arbeit

In NRW bieten 53 Beratungsstellen Arbeit (BSA) in allen Kreisen und kreisfreien Städten arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Beratung und Unterstützung für arbeitslose Personen sowie Arbeitnehmende in prekären und ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen an. Bei Bedarf verweisen sie zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten. Die Beratungsstellen Arbeit werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gefördert. Gemeinsam mit den bundesgeförderten und landes- und ESF geförderten Beratungsprojekten bilden sie ein Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung in NRW.

https://www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit

Rechtsberatungsstelle für Arbeitsmigranten

Das Projekt „Wirksamkeit durch Reichweite – Rechtsberatungsstelle mit hauptamtlicher juristischer Kompetenz im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung“ des Vereins „Aktion Würde und Gerechtigkeit“ hat das Ziel, Arbeitsmigranten Zugang zu allen aus rechtsstaatlicher Sicht notwendigen qualifizierten Hilfen im außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen Ein Schwerpunkt des Projekts ist die Beratung von Arbeitsmigranten aus Ost- und Südosteuropa. Die Rechtsberatung umfasst dabei die arbeitsrechtliche Erstberatung und die juristische Vertretung von Ratsuchenden. Hinzu kommt die juristische Fachberatung und das Schulungsangebot im Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung.

https://www.wuerde-gerechtigkeit.de/beratung_von_migrantinnen/

WEITERE BERATUNGSANGEBOTE

Pflegewegweiser NRW

Bei der Pflege zu Hause setzen viele Familien auf die Beschäftigung von ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften (Live-In Kräfte), die zusammen im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und die Landesverbände der Pflegekassen in NRW sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) fördern gemeinsam das Projekt „Pflegewegweiser NRW“, welches von der Verbraucherzentrale NRW e.V. durchgeführt wird.

Der Pflegewegweiser bietet eine kostenlose, telefonische Beratung zum Thema „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“. Ratsuchende aus Nordrhein-Westfalen erhalten eine rechtliche Beratung zu den verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten. Bei Bedarf können die vorhandenen Vertragsunterlagen geprüft werden.

https://www.pflegewegweiser-nrw.de/ahbk-uebersicht

 

Soziale Beratung von Geflüchteten

Das Land fördert schon seit vielen Jahren die soziale Beratung von Geflüchteten sowohl in den Landeseinrichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten als auch in den Kommunen. Es handelt sich nicht um eine spezialisierte Beratung zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel, jedoch sind Geflüchtete aufgrund ihrer sozialen Situation in diesem Zusammenhang in besonderem Maße gefährdet. Die Beratungsstellen sind für sie oft erste Anlaufstelle und Schnittstelle zu den spezialisierten Beratungsstellen.

https://www.mkjfgfi.nrw/foerderung-der-sozialen-beratung-von-auslaendischen-fluechtlingen

Prävention von Zwangsheirat und Hilfe und Unterstützung von betroffenen Frauen und Mädchen

Nordrhein-Westfalen fördert zwei Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat.

Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat des Mädchenhaus Bielefeld e.V.

https://www.maedchenhaus-bielefeld.de

Das Projekt „Selbstbestimmte Zukunft – gegen Zwangsheirat und patriarchale Gewalt“ des agisra e.V. in Köln. https://agisra.org

Projekte / Beratungsstellen für Mädchen und junge Frauen in besonderen Lebenslagen

Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration) fördert zudem die Durchführung von Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen in besonderen Lebenslagen in 5 Mädchenberatungsstellen (z. B. Empowermentangebote bzw. –workshops, Selbstbehauptungskurse, Kreativangebote und Gruppentrainings). Einige Projekte richten sich insbesondere an Mädchen und junge Frauen, die (sexualisierte) Gewalterfahrungen gemacht haben oder von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind.

https://www.maedchenhaus-bielefeld.de

https://www.lobby-fuer-maedchen.de/

https://www.promaedchen.de

http://www.maedchenzentrum.com

https://feminavita.de/

Förderung von Plätzen für Mädchen, die von Zwangsheirat oder von Gewalt bedroht/betroffen sind

Darüber hinaus fördert das Land NRW die anonyme und sofortige Aufnahme und Betreuung von Mädchen und jungen Frauen, die von Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind. Hierzu werden, unabhängig von Kostenzusagen der zuständigen Jugendämter, in unterschiedlichen Jugendhilfeeinrichtungen qualifizierte Notaufnahmeplätze zum Schutz vor Zwangsheirat vorgehalten, davon einen inklusiven Platz für ein Mädchen mit Behinderung im Mädchenhaus Bielefeld. In den Einrichtungen wird den Betroffenen rund um die Uhr eine fachliche Betreuung zugesichert.

Anonyme Zufluchtsstätte Mädchenhaus Bielefeld
Telefon: 0521 21010 (Tag und Nacht erreichbar)
E-Mail: zuflucht@maedchenhaus-bielefeld.de

Anonyme Zufluchtsstätte Mädchenhaus Düsseldorf
Telefon: 0211 311 929 60
E-Mail: zuflucht@promaedchen.de

Anonyme Zufluchtsstätte Ev. Jugendhilfe Godesheim
Telefon: 0228 3827 444
E-Mail: fachberatung@godesheim.de

Anonyme Zuflucht beim LWL Hamm
Telefon: 0160 91514045 (Tag und Nacht erreichbar)
E-Mail: lwl-heikihamm@lwl.org

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Runder Tisch

Ein runder Tisch mit dem Schwerpunkt Arbeitsausbeutung besteht derzeit nicht.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Eine landesweite Kooperationsvereinbarung besteht derzeit nicht.

AKTIVITÄTEN IM RAHMEN DES NATIONALEN AKTIONSPLANS GEGEN ARBEITSAUSBEUTUNG UND ZWANGSARBEIT

Seit 2019 führen das Arbeitsministerium und die Generalzolldirektion landesweite Aktionstage gegen Schwarzarbeit durch. Diese finden jährlich in wechselnden Branchen statt. Ziel ist es, die vernetzte Zusammenarbeit der Behörden zu stärken und die Kräfte des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie zur Verhinderung von Arbeitsausbeutung zu bündeln.

NÜTZLICHE DOKUMENTE

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: Praxishandbuch für nordrhein-westfälische Kommunen in der deutsch-niederländischen Grenzregion

Das Praxishandbuch für nordrhein-westfälische Kommunen in der deutsch-niederländischer Grenzregion ist Ausdruck von enger Zusammenarbeit und dem Willen, aktiv gegen Mieter- und Arbeitnehmerausbeutung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern vorzugehen. Es informiert, erklärt, gibt Hilfestellungen und formuliert ganz klar die Lösung: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Das Praxishandbuch steht interessierten Behörden und öffentlichen Stellen auf Abruf beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Kontakt: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“

E-Mail: soe-zuwanderung@mhkbd.nrw.de

Beratungsangebote in NRW