BESTANDSAUFNAHME NIEDERSACHSEN

Bundesland: Niedersachsen

Aktuelle Regierungskoalition: SPD-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nächste Wahlen: 2027

Stand: 7.10.2022

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Kontakt: Referat 502 (Arbeits- und Tarifvertragsrecht), Andreas Kohlmeier, E-Mail: andreas.kohlmeier@mw.niedersachsen.de

Zwangsprostitution

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Kontakt: Referat 202 (Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Prostituiertenschutzgesetz) Funktionspostfach E-Mail: InfoProstSchG-NI@ms.niedersachsen.de

Menschenhandel allgemein

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI)

Kontakt: Landespolizeipräsidium, Referat 23 (Kriminalitätsbekämpfung), E-Mail: 23@mi.niedersachsen.de

Ermittlungsbehörden

Polizei

Das Thema Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist im Landeskriminalamt Niedersachsen in der Abteilung 2, Dezernat 25, für den Bereich des Zeugenschutzes/Operativen Opferschutzes und im Bereich der Analyse und Ermittlungen in der Abteilung 3, Dezernat 32 – Organisierte Kriminalität, angesiedelt. Darüber hinaus werden beide Deliktsformen in den jeweils zuständigen Fachinspektionen der örtlich zuständigen niedersächsischen Polizeidirektionen bearbeitet.

Staatsanwaltschaften

Der genannte Deliktsbereich wird durch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft nach Maßgabe des jeweiligen Geschäftsverteilungsplans bearbeitet.

Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 18. Juli 2019 weist der bei den Hauptzollämtern angegliederten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit § 2 Abs. 1 Nr. 7 SchwarzArbG erstmalig einen Prüfauftrag wegen der Beschäftigung zu ausbeuterischen Bedingungen zu. Daraus folgt auch eine Ermittlungskompetenz der FKS für die Delikte des Menschenhandels im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit bzw. der Ausbeutung der Arbeitskraft.

Im Rahmen der regionalen Zuständigkeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück erfolgt eine koordinierte Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen.

Online Informationen

Es befinden sich Informationen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung auf der Website des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. Zu Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung befinden sich ebenfalls Informationen auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums.

BERATUNGSANGEBOTE

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG

  • Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Hannover
  • Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Braunschweig
  • Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Lüneburg
  • Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Oldenburg
  • Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Osnabrück
  • Faire Mobilität Oldenburg
  • Faire Integration Niedersachsen

FACHBERATUNGSANGEBOTE MENSCHENHANDEL (insb. Zwangsprostitution)

  • Koordinierungs- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel – Kobra e.V.
  • SOLWODI e.V. Braunschweig
  • SOLWODI e.V. Osnabrück

WEITERE BERATUNGSANGEBOTE

  • Phoenix e.V. Beratungsstelle für Prostituierte

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, KOOPERATIONSERLASS, ETC.)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist seit Mitte 2019 für die Koordination der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zuständig. Derzeit läuft die Vernetzung der betroffenen Akteure noch außerhalb von formalen Strukturen. Die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums sowie die Erstellung von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit befinden sich in Planung.

Im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Zwangsprostitution erfolgt eine Koordination und Vernetzung im Rahmen des unten genannten Gemeinsamen Runderlasses des MI, des MS und des MJ sowie einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, in der die entsprechenden Ressorts und die Fachberatungsstellen für Opfer von sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution vertreten sind.

Der Gemeinsame Runderlass des MI, des MS und des MJ zur „Zusammenarbeit zum Schutz von Betroffenen des auf sexuelle Ausbeutung gerichteten Menschenhandels und der Zwangsprostitution“ vom 16.07.2020  hat die effektive Bekämpfung dieser besonders menschenverachtenden Delikte zum Ziel, die insbesondere auch für Gruppierungen der Organisierten Kriminalität ein gewinnbringendes illegales Betätigungsgebiet darstellen. Voraussetzung hierfür ist eine vertrauensvolle Kooperation der beteiligten Behörden untereinander sowie mit den Fachberatungsstellen für Menschenhandelsopfer. Der wirksame Schutz und die professionelle Betreuung der häufig stark traumatisierten Betroffenen sind Grundvoraussetzungen für deren psychosoziale Stabilisierung und mithin die erfolgreiche Durchführung von Strafverfahren, in denen den Zeugenaussagen der Betroffenen regelmäßig eine große Bedeutung zukommt. Betroffene des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung oder der Zwangsprostitution sind ausländische und deutsche Opfer, Zeuginnen und Zeugen, Opferzeuginnen und Opferzeugen.

Hervorzuheben ist hierbei, dass der Kooperationserlass den Beratungsstellen die Kompetenz zuweist und im Einvernehmen mit den Betroffenen, gegenüber Ausländer- und Leistungsbehörden konkrete Anhaltspunkte für ein Vorliegen von Menschenhandel zu benennen. Konkret bedeutet das, die Beratungsstellen können konkrete Anhaltspunkte gegenüber der Ausländerbehörde benennen und somit eine Bedenkfrist nach § 59 Abs.7 AufenthG. erwirken. Ebenso können sie dies gegenüber den Leistungsbehörden tun und somit Sozialleistungen für die Betroffenen beantragen.

NÜTZLICHE DOKUMENTE