BESTANDSAUFNAHME BADEN-WÜRTTEMBERG
Bundesland: Baden-Württemberg
Aktuelle Regierungskoalition: Grün-Schwarz
Nächste Wahlen: 2021
Stand: 04.12.2020
Aktuelle Regierungskoalition: Grün-Schwarz
Nächste Wahlen: 2021
Stand: 04.12.2020
Kontakt: Ulrich Conzelmann, Referat 24 – Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht, ulrich.conzelmann@wm.bwl.de – Tel.: 0711 123 2954
Christina Watteroth, Referat 24 – Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht; christina.watteroth@wm.bwl.de – Tel.: 0711 123 2964
Kontakt: Juliane Rath, Referat 25, Gleichstellung
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist in Stuttgart angesiedelt. Das Thema Menschenhandel wird hier in der Abteilung IV Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität bearbeitet.
Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht eine Spezialisierung im Hinblick auf das Thema Arbeitsausbeutung.
Es befinden sich Informationen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution auf der Landeswebsite. Des Weiteren gibt es einen Eintrag zu den aktuellen Entwicklungen unter dem Titel “Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.
Die Informationen zu schwerer Arbeitsausbeutung oder Zwangsarbeit werden momentan auf der BW-Onlinepräsenz aktualisiert. Eine eigene Rubrik Arbeitsausbeutung auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau befindet sich derzeit im Aufbau.
Der Runde Tisch hat bisher in einer Auftaktveranstaltung am 23. Februar 2018 unter der Leitung von Herrn Ministerialdirektor Kleiner getagt. Dort war beschlossen worden, eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschaftsministeriums, Innenministeriums, Landeskriminalamts, Zolls, Steuerfahndung, Kommunalen Spitzenverbände, DGB, Faire Mobilität sowie des Bündnisses zur Fairen Arbeitsmigration. Diese Arbeitsgruppe hat unter Mitwirkung der beteiligten Stellen und externen Institutionen einen Leitfaden erstellt.
Der Leitfaden „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung – Leitfaden für die Kooperation zwischen Behörden und Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg“ wurde am 30. September 2019 bei der Abschlussveranstaltung des Runden Tisches unter der Leitung von Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut vorgestellt.
Mitglieder des Runden Tisches sind folgende Institutionen: Wirtschaftsministerium, Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium, Arbeitgeberverband, Beratungsstelle Faire Mobilität, Bündnis Faire Arbeitsmigration, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Gewerkschaftsbund, Gewerbeaufsicht, Generalzolldirektion, Hauptzollämter (Stuttgart, Karlsruhe, Ulm, Singen, Lörrach und Heilbronn) Kommunalen Spitzenverbände, Landeskriminalamt, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Steuerfahndung.
Daneben besteht ein weiterer Runder Tisch Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in der Wirtschaft des Fraueninformationszentrums FIZ.
Der Runde Tisch hat am 30. September 2019 eine Gemeinsame Erklärung formuliert. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
Eine Veröffentlichung durch Dritte ist nicht vorgesehen. Zu den wesentlichen Punkten ist eine Pressemitteilung ergangen.
Ein spezielles landesspezifisches Opferschutzkonzept besteht nicht. Der seit 2014 in Kraft getretene Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen thematisiert Menschenhandel und den Schutz betroffener Frauen.
Baden-Württemberg hat zwei Beratungsstandorte von „Faire Mobilität“. Hinzu kommen weitere, regionale Beratungsangebote, die auch für dieses Thema zur Verfügung stehen. Dennoch könnte weiterer Bedarf im Land bestehen. Deswegen haben wir im Mai 2019 für die Zielgruppe der aus der EU zugewanderten Arbeitskräfte in fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einen ESF-Projektaufruf „Kontaktstellen für Zugewanderte aus der EU in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung“ gestartet. Anträge konnten bis zum 31. Juli 2019 bei der L-Bank gestellt werden. Voraussichtlich werden zwei Anträge positiv beschieden.
Neben dem bereits erwähnten ESF-Projektaufruf „Kontaktstellen für Zugewanderte aus der EU in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung“ plant das WM derzeit in Kooperation mit dem DGB Baden-Württemberg und dem Bündnis Faire Arbeitsmigration einen Fachkongress zur Fairen Arbeitsmigration im September 2020. Dort sollen sich Beschäftigte von Institutionen und Behörden, die in erster Linie die Zielgruppe des Leitfadens darstellen, informieren und austauschen können.