BESTANDSAUFNAHME BADEN-WÜRTTEMBERG

Bundesland: Baden-Württemberg

Aktuelle Regierungskoalition: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/CDU

Nächste Wahlen: 2026

Stand: 14. September 2022

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Kontakt: Referat 24 – Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsrecht, referat24@wm.bwl.de

Zwangsprostitution

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Kontakt: Hedda Gerlach, Referat 25 – Gleichstellung, hedda.gerlach@sm.bwl.de – Tel.: 0711 123 3517

Strafverfolgung

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist in Stuttgart angesiedelt. Das Thema Menschenhandel wird hier in der Abteilung IV Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität bearbeitet.
Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht eine Spezialisierung im Hinblick auf das Thema Arbeitsausbeutung.

Online Informationen

Es befinden sich Informationen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution auf der Landeswebsite. Des Weiteren gibt es einen Eintrag zu den aktuellen Entwicklungen unter dem Titel “Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.

BERATUNGSANGEBOTE

FACHBERATUNG

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Runder Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung

Der Runde Tisch hat sich einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode auf Landesebene folgend in einer Auftaktveranstaltung im Februar 2018 zusammengefunden. In dieser war unter anderem beschlossen worden, eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Die Arbeitsgruppe hat unter Mitwirkung der beteiligten Stellen und externen Institutionen einen Leitfaden erstellt.

Der Leitfaden „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung – Leitfaden für die Kooperation zwischen Behörden und Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg“ wurde am 30. September 2019 bei der Abschlussveranstaltung des Runden Tisches unter der Leitung von Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut MdL vorgestellt. Er ist online auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums abrufbar.

Mitglieder des Runden Tisches sind folgende Institutionen: Wirtschaftsministerium, Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium, Arbeitgeberverband, Beratungsstelle Faire Mobilität, Bündnis Faire Arbeitsmigration, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Gewerkschaftsbund, Gewerbeaufsicht, Generalzolldirektion, Hauptzollämter (Stuttgart, Karlsruhe, Ulm, Singen, Lörrach und Heilbronn) Kommunale Spitzenverbände, Landeskriminalamt, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Steuerfahndung.

Daneben besteht ein weiterer Runder Tisch „Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in der Wirtschaft“ des Fraueninformationszentrums FIZ.

Runder Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution

Um Menschen vor Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz bundesweit in Kraft getreten. Um die Umsetzung des Gesetzes in Baden-Württemberg intensiv zu begleiten, hat die Landesregierung einen „Runden Tisch Prostitution“ ins Leben gerufen. Das hatten die beiden Regierungsfraktionen bereits im Koalitionsvertrag 2016 vereinbart.

Am 5. Dezember 2019 fand in Anwesenheit von Herr Minister Lucha MdL und Frau Staatssekretärin Mielich die konstituierende Sitzung des Runden Tisches Prostitution in Stuttgart statt. Am Runden Tisch treffen sich Akteure und Akteurinnen aus Politik, Verwaltung und dem Hilfesystem sowie Vertreterinnen und Vertreter von Prostitutionsbetrieben und Sexarbeitenden. Ziel des Gremiums ist es, die Situation von Menschen in der Prostitution nachhaltig zu verbessern, sie vor Ausbeutung zu schützen und deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Der Runde Tisch zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung hat im Rahmen der Abschlussveranstaltung eine Gemeinsame Erklärung formuliert. Die Erklärung sieht unter anderem vor, dass die beteiligten Institutionen daran mitwirken, den Leitfaden aktuell zu halten und Änderungen an das Wirtschaftsministerium zu melden. Zudem veranstaltet das Wirtschaftsministerium für die Kooperationspartner regelmäßige Treffen auf Fachebene. Nach drei Jahren wollen die beteiligten Akteure eine Zwischenbilanz über die Zusammenarbeit ziehen und ggf. Veränderungsbedarf zur besseren Zielerreichung und Weiterentwicklung des Leitfadens feststellen. Nach sechs Jahren soll eine Bilanz zur Zusammenarbeit gezogen werden. Ein Fachtag zum Thema „Gemeinsam gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung“ fand im Mai 2022 statt. Der Fachtag wurde in Kooperation mit dem DGB Baden-Württemberg und dem Bündnis Faire Arbeitsmigration ausgerichtet. Dort haben sich Beschäftigte von Institutionen und Behörden, die in erster Linie die Zielgruppe des Leitfadens sind, informieren und austauschen können. Zu den wesentlichen Punkten ist eine Pressemitteilung veröffentlicht worden.

In Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, Justizministerium, den kommunalen Landesvertretungen und Fachberatungsstellen wurde seitens des Sozialministeriums ein “Leitfaden für die Kooperation zwischen Behörden und Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg zur Verbesserung des Schutzes von Opfern und der Strafverfolgung in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (§ 232 StGB)” erstellt. Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen den Fachberatungsstellen und betroffenen Behörden bei Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. 2016 wurde dieser überarbeitet und wird derzeit im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen durch das Prostituiertenschutzgesetz aktualisiert.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Betroffene, aber auch Beobachterinnen und Beobachter von möglichen Straftaten können sich für Hilfe und Beratung an die oben genannten Fachberatungsstellen wenden.

In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, von Frauennotrufen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu erhalten und diese zu erweitern, ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung des Auf- und Ausbaus von Fachberatungsstellen (VwV Fachberatungsstellen) in Kraft getreten. Das Land steigt mit der Verwaltungsvorschrift erstmals in die Finanzierung des ambulanten Hilfesystems ein. Die Landesregierung bekennt sich zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention und setzt ein klares Zeichen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern.

Darüber hinaus fördert das Sozialministerium im Zuge der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie seit November 2020 projektbezogen Mobile Teams u.a. der Beratungsstellen für Menschen in der Prostitution und für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Die Förderlaufzeit wurde bis Ende 2023 verlängert. Über das Förderprogramm REACT-EU werden im Zeitraum 01.01.-31.12.2022 werden mehrere Ausstiegsprojekte aus der Prostitution finanziert. Eine weitere Förderung von Ausstiegsprojekten ist ab 2023 bis Ende 2025 durch das Förderprogramm ESF-Plus möglich.

Zudem thematisiert der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen  Menschenhandel und den Schutz betroffener Frauen. Als eine weitere Maßnahme aus dem Landesaktionsplan wurde die Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingerichtet, die die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan begleitet.

HANDLUNGSBEDARF

Baden-Württemberg hat mit Stuttgart und Mannheim zwei Beratungsstandorte von „Faire Mobilität“, die stark frequentiert werden. Hinzu kommen weitere, regionale Beratungsangebote, die in Einzelfällen auch für dieses Thema zur Verfügung stehen. Mit dem erneuten ESF-Projektaufruf mit dem Titel „Kontaktstellen für Zugewanderte aus der EU in arbeitsausbeuterischer Beschäftigung“ vorzunehmen, wollen die Verantwortlichen hierfür auch in der kommenden Förderperiode eine Finanzierungsgrundlage ermöglichen.

NÜTZLICHE DOKUMENTE