BESTANDSAUFNAHME BERLIN
Bundesland: Berlin
Aktuelle Regierungskoalition: Rot-Grün-Rot
Nächste Wahlen: 2026
Stand: 25.08.2022
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Kontakt: Alexander Bergant, Referent für die „Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“; Alexander.Bergant@SenIAS.berlin.de, Tel.: +49 30 9028 1452
Kontakt: Malin Schmidt-Hijazi, Abteilung III Frauen und Gleichstellung, Malin.Schmidt-Hijazi@senGPG.berlin.de; Tel.: +49 30 9028-2139
Fälle von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel werden in der Berliner Staatsanwaltschaft in der Abteilung Wirtschaftskriminalität bearbeitet.
Die Staatsanwaltschaft Berlin unterhält eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft im Bereich Zwangsprostitution.
Auf der Landeswebsite befinden sich Informationen zu Menschenhandel sowohl zur sexuellen Ausbeutung als auch zur Arbeitsausbeutung. Außerdem findet sich ein Eintrag zur Fachkommission Frauenhandel.
Die seit dem Jahr 1995 bestehende Fachkommission Frauenhandel umfasst seit dem 21.01.2013 sowohl den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als auch den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und firmiert seit diesem Zeitpunkt unter der Bezeichnung „Berliner Fachkommission Menschenhandel“. Die Arbeit der Fachkommission wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Abteilung Frauen und Gleichstellung, koordiniert. Die Ansprechpartnerin ist Frau Schmidt-Hijazi.
Da die Ressorts „Arbeit“ (zuständig für die Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und damit zusammenhängendem Menschenhandel) und „Gleichstellung“ (zuständig für die Bekämpfung von Zwangsprostitution, sexueller Ausbeutung und damit zusammenhängendem Menschenhandel) gegenwärtig in verschiedenen Senatsverwaltungen angesiedelt sind, besteht Einvernehmen, Sitzungen der Fachkommission Menschenhandel bis auf Weiteres unter dem gemeinsamen Vorsitz beider Senatsverwaltungen durchzuführen.
Die Kommission trifft sich anlassbezogen und setzt sich aus folgenden Vertreter*innen zusammen:
Die seit dem Jahr 2003 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Polizeipräsidenten in Berlin und den Frauenberatungsstellen Ban Ying e.V., Ona e.V. und IN VIA verfolgt das Ziel, die in der Berliner Praxis bewährte Form der Zusammenarbeit zu institutionalisieren. Seit einer Verabredung der Beteiligten am 18.10.2006 berücksichtigt die gegenwärtig geltende Kooperationsvereinbarung, die am 01.12.2008 unterzeichnet wurde, auch den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Obschon der Fokus weiterhin auf der Unterstützung betroffener Frauen liegt, beinhaltet die Kooperationsvereinbarung einen Anhang, der das Verfahren zur Betreuung männlicher Betroffener regelt, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft geworden sind.
Die bestehende Kooperationsvereinbarung wird derzeit hinsichtlich der Novellierung der Straftatbestände und der Erweiterung der Zielgruppen und demnach auch der Kooperationspartner*innen in Abhängigkeit von den hierfür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen überarbeitet. Die Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung soll im Laufe des Jahres 2019 abgeschlossen werden.
Unterkunftsmöglichkeiten für Männer, die von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffen sind
Unterkunftsmöglichkeiten für männliche Betroffene zur Verfügung zu stellen, gehört zu den größten Herausforderungen und obliegt dem Verantwortungsfeld der jeweiligen Bundesländer. In Berlin wurde folgende Lösung gefunden:
Im Land Berlin ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) u.a. zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Hinblick auf Opfer der in § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG genannten Straftaten, und zwar während der Ausreisefrist nach § 59 Absatz 7 AufenthG bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Im Rahmen dieser Zuständigkeitszuweisung organisiert das LAF im akuten Bedarfsfall insbesondere Unterbringungsmöglichkeiten für männliche Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung bzw. für männliche Opfer extremer Arbeitsausbeutung im Berliner Ankunftszentrum. Sollten sich die Betroffenen entscheiden, länger zu bleiben, erfolgt die Unterbringung seitens des LAF in einer Aufnahmeeinrichtung mit Vollverpflegung. Im Übrigen erhalten von Obdachlosigkeit Betroffene Unterstützung von den sozialen Wohnhilfen der örtlich zuständigen Bezirksämter von Berlin.
Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, die von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung der Arbeitskraft betroffen sind
Da der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bereits in den 1990-er Jahren ein wichtiges Thema der Berliner Landespolitik wurde, existiert aufgrund ihrer überproportionalen Betroffenheit insbesondere für Frauen ein gut ausgebautes Netz an Beratungs- und sicheren Unterbringungsmöglichkeiten. Neben spezialisierten Fachberatungsstellen bieten u.a. Frauenhäuser und auch die bezirklichen Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Hilfe und Unterstützung an.
Im Berliner Koalitionsvertrag (2016-2021) wird die Notwendigkeit einer einheitlichen Unterbringungsregelung unterstrichen: „Die Koalition unterstützt Opfer von Arbeitsausbeutung beim Kampf um ihre Rechte. Neben der Absicherung von Beratungsangeboten werden für sie Möglichkeiten einer vorübergehenden Unterbringung geschaffen, damit sie als Zeug*innen für die straf- und steuerrechtliche Verfolgung zur Verfügung stehen.“
Maßgeblich für das Handeln des Senats sind in erster Linie die vom Berliner Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik (auf Drucksache 18/0073). Darin heißt es auf S. 6: „Der Senat unterstützt Opfer von Arbeitsausbeutung. Neben der Absicherung von Beratungsangeboten werden für sie Möglichkeiten einer vorübergehenden Unterbringung geschaffen, damit sie als Zeug/innen zur Verfügung stehen.“.
Versorgung
Soweit das BEMA mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung sowie von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit bis zur Sachverhaltsaufklärung bzw. bis zum Abschluss behördlicher oder gerichtlicher Verfahren im Land Berlin auf eigene Kosten unterbringt und verpflegt, können entsprechende Kosten mit Beginn des Jahres 2020 (bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit am 31.12.2022) unter Vorlage von Einzelkostennachweisen bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 40.000,- Euro (brutto) pro Kalenderjahr von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erstattet werden.
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