BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Sachsen

Aktuelle Regierungskoalition: Schwarz-Grün-Rot

Nächste Wahlen: 2024

Stand: 8.12.2023

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Abteilung II, Ref. 21 „Grundsatzfragen, Arbeits- und Tarifrecht“

Zwangsprostitution

Opferschutz

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Abteilung IV (allgemeiner Opferschutz, Förderung des Opferhilfe Sachsen e.V.)

Abteilung V: „Demokratie, Bürgerbeteiligung und Gleichstellung“ Ref. V.4 „Antidiskriminierung, LSBTTIQ*, Gewaltschutz für Frauen, Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention“

Strafverfolgung

Eine zu Menschenhandel übergreifend ermittelnde Organisationseinheit/ Spezialdienststelle gibt es in der sächsischen Polizei nicht. Verfahren wegen Menschenhandel fallen regelmäßig in den Phänomenbereich der Organisierten Kriminalität und werden im Landeskriminalamt, Dezernat 22 – Organisierte Kriminalität, bearbeitet. Sofern die Merkmale der Organisierten Kriminalität nicht vorliegen, erfolgt die Bearbeitung entsprechender Sachverhalte in den zuständigen Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau.

Bei allen sächsischen Staatsanwaltschaften (Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau) existiert jeweils eine für Verfahren Organisierter Kriminalität zuständige Abteilung mit Sonderdezernaten. Auch bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde ein Sonderdezernat für Vorgänge und Verfahren der Organisierten Kriminalität eingerichtet. Darüber hinaus existieren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz ein Sonderdezernat für Verfahren wegen Menschenhandels und bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Sonderdezernat für Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

AUFENTHALTSRECHT

Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, insbesondere bei Aufenthaltserlaubnissen von Geschädigten, die als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen sollen, ist im SMI das Referat 24 „Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeit“ zuständig.

ONLINE INFORMATIONEN

Informationen zu Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung finden sich auf der Landes-Website. Zu Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung oder Zwangsarbeit sind derzeit keine Online-Informationen verfügbar.

Beratungsangebote

  • KOBRAnet (MH/S, Frauen)
  • „Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte“ (BABS) (arbeitsrechtliche Beratung und Beratung von Betroffenen)

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Runder Tisch

Derzeit finden keine ständigen runden Tische oder andere Austauschformate zur Thematik Menschenhandel in Sachsen statt. Behörden und betroffene Stellen verständigen sich anlassbezogen. In Planung stehende ständige Austauschmöglichkeiten sind nicht bekannt.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Im Freistaat Sachsen besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Landespolizeipräsidium und der Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Betroffene von Gewalt im Namen der Ehre KOBRAnet im Freistaat Sachsen. Sie befindet sich derzeit erneut in Überarbeitung. Die Phänomene Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit finden darin keine Erwähnung.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Seit 2018 gibt es im Freistaat Sachsen die „Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte“ (BABS). Büros befinden sich in Leipzig und Dresden. Zudem bietet BABS sachsenweite, mobile Beratungseinsätze an. Für in Sachsen tätige ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – insbesondere aus anderen EU-Staaten – gibt es dort fundierte Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Lohnansprüche, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Fragen zu Kranken- und Rentenversicherung. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wird im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom IGR ELAN e.V. betrieben. Um Ausbeutung und Ungleichbehandlung entgegenzuwirken und Unionsbürger bei der Ausübung ihrer Grundfreiheiten zu unterstützen, hat die EU im Jahr 2014 die Richtlinie zur Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2014/54/EU) verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Stellen für die Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer der EU und ihrer Familienangehörigen einzurichten.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist KOBRAnet, die Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der sogenannten Ehre, im Freistaat Sachsen aktiv. Derzeit unterhält sie zwei Büros – in Dresden und in Leipzig. Die Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung und Betreuung der Betroffenen, die sachsenweit aufsuchende Sozialarbeit sowie das Betreiben einer Schutzwohnung.

Unterbringung

Weibliche Betroffene können in Frauenhäusern oder der von KOBRAnet e. V. betriebenen Schutzwohnung untergebracht werden. Für männliche Betroffene besteht das Angebot von Männerschutzwohnungen, beispielsweise in Dresden, Leipzig, Plauen und dem Vogtlandkreis. Mehr Informationen gibt es unter Männerschutz auf der Landeswebsite zu Gewaltschutz.

Nützliche Dokumente

In der Opferschutzbroschüre der Polizei Sachsen finden Betroffene Informationen zu Rechten und Unterstützungsmöglichkeiten. Sie steht hier zum Download zur Verfügung.

Beratungsangebote in Berlin