Beraten
Betroffene von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit haben bestimmte Rechte, die sie jedoch nicht unbedingt kennen oder alleine durchsetzen können. Dies betrifft beispielsweise regelmäßig den Anspruch auf nicht gezahlte Entlohnung für die geleistete Arbeit wie auch Fragen zu sozialrechtlichen Ansprüchen. Ebenso kann der Bedarf für medizinische oder psychologische Hilfe bestehen. Beratungsstellen können die Betroffenen über ihre Rechte aufklären und sie bei deren Durchsetzung unterstützen.
Sollte es zu einem Strafverfahren wegen Arbeitsausbeutung oder Zwangsarbeit kommen, ist ggf. eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll, insbesondere wenn die betroffene Person als Nebenkläger*in auftritt.
Akteure
Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen zu arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen
Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Sie können darüber hinaus bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Lohnansprüchen unterstützen.
Für Migrant*innen bieten gewerkschaftsnahe Beratungsstellen in zahlreichen Städten, unabhängig von einer Gewerkschaftsmitgliedschaft, kostenlose Erstberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an.
In vielen Fällen wenden sich betroffene Migrant*innen zunächst an muttersprachliche Beratungsangebote (soweit vorhanden). Dabei äußern sie in der Regel nicht selbst den Verdacht, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Eher suchen sie zunächst Beratung zu anderen Fragen, wie z.B. unbezahlte Überstunden oder ausstehende Lohnzahlungen. Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit ergeben sich meist erst im Laufe des Beratungsprozesses.
Fachberatungsstellen des Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK)
Im KOK sind Fachberatungsstellen, Migrantinnen-Projekte, Frauenhäuser, Prostituiertenberatungsstellen und weitere Organisationen vernetzt. Die Fachberatungsstellen beraten und unterstützen Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung und verfügen über langjährige Erfahrung, insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung.
Fachberatungsstellen gibt es in allen Bundesländern, jedoch machen nicht alle Fachberatungsstellen Angebote für männliche Betroffene von Zwangsarbeit. Eine Kooperation von arbeits- und sozialrechtlichen Beratungsstellen und Fachberatungsstellen kann daher sehr sinnvoll sein.
Opferberatung
Opferberatungsstellen können wichtige Hilfestellungen leisten in Bezug auf die Betreuung nach einer Straftat, Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie die Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen. Die Bundesländer haben eine eigene Zuständigkeit für Opferhilfe. Darüber hinaus existieren nichtstaatliche lokale und regionale Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen.
Betroffene von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit haben oft finanzielle Probleme. Die bundesweite Opferberatung „der Weisse Ring“ kann sogenannte Hilfeschecks ausstellen und Betroffenen damit eine kostenlose und frei wählbare anwaltliche bzw. psycho-traumatologische Erstberatung finanzieren. Zudem kann finanzielle Unterstützung bei tatbedingten Notlagen geleistet werden und Anwaltskosten zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz können übernommen werden.
Arbeitshilfen für die Praxis
Leitfäden und Handreichungen zur Unterstützung der Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte sind hier aufgeführt.
Eine Liste von Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.