BESTANDSAUFNAHME BREMEN

Bundesland: Bremen

Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE

Nächste Wahlen: 2027

Stand: September 2025

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (Abteilung Arbeit)

Referat für Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsrecht; Ansprechperson: Dr. Katja Kärgel Katja.Kaergel@arbeit.bremen.de

Zwangsprostitution

Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bärbel Reimann, Stabsbereich Frauen Baerbel.Reimann@gesundheit.bremen.de

Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat drei Dezernate mit einem Arbeitsanteil von jeweils 20,0 Prozent für spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet.

Innerhalb des Landeskriminalamtes ist die Abteilung K5 (Wirtschafts- und Vermögensdelikt) und das dort angesiedelte Kommissariat K54 (Migrations- und Arbeitsmarktkriminalität) spezialisiert tätig.

Das Deliktsfeld Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft ist ebenfalls Gegenstand der Arbeit der Zollverwaltung (Haptzollamt Bremen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

Online Informationen

Auf der Homepage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wird auf die Angebote der Beratungsstellen MoBA  und BBMeZ verwiesen:

Beratungsangebote

Fachberatung

  • Bremer und Bremerhavener Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung – MoBA
  • BBMeZ – Beratung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (Beratungsstelle der Inneren Mission)

Weitere Beratungsangebote

  • Die Beratungsstellen Nitribitt e. V. in Bremen und Marie in Bremerhaven, bieten Information, Beratung und Unterstützung für alle Prostituierten. Bei Zwangsprostitution erfolgt die Vermittlung an die Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution (BBMeZ).
  • Das Gesundheitsamt Bremen ist im Rahmen der AIDS/STD (Sexually Transmitted Disease) befasst.
  • Für betroffene Minderjährige gibt es in der Stadt Bremen drei Fachberatungsstellen: Schattenriss e. V., Kinderschutzzentrum e. V. und Bremer JungenBüro e. V., die sich explizit mit den Themen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung befassen. In der Stadt Bremerhaven berät das Mädchen- und Jungentelefon Minderjährige in Krisensituationen sowie nach Gewalterfahrungen.

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Es gibt regelmäßig einen zentralen Termin zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beim Senator für Finanzen. Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen und weitere Institutionen wie Amt für Soziale Dienste, Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Gesundheitsamt und Frauenhäuser tauschen sich zwei Mal jährlich beim Runden Tisch BBMeZ aus.

Es tagt ein Runder Tisch der Beratungsstelle MoBA mit den operativen Kräften (u.a. Zoll, Polizei) sowie der obersten Landesbehörde für Arbeit im halbjährlichen Turnus.

Zur Sensibilisierung, Schulung und weiteren Vernetzung bestehender Angebote und Akteurinnen und Akteure, die in Kontakt mit mutmaßlichen betroffenen Minderjährigen und Erwachsenen aller Geschlechter kommen anlassbezogene Kontakt- und Koordinationsformate von Behörden und Beratungsstellen in Betracht (zum Beispiel Jugendamt, BAMF, Polizei, Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Wohneinrichtungen, Notunterkünfte, Aufenthaltsorte der Wohnungslosenhilfe, Bahnhofsmission, Krankenhäuser und Behandlungszentren, diverse Beratungsstellen und Institutionen der aufsuchenden Sozialarbeit).

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Eine landesspezifische Kooperationsvereinbarung besteht derzeit nicht.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Unterstützung der Betroffenen erfolgt im Rahmen der bestehenden Beratungsangebote sowie durch die Fachbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (z.B. Arbeitsschutz, Amt für Soziale Dienste, Gesundheitsamt, Prostitutionsschutz).

Männliche Betroffene können bis zu 3 Monate in Notunterkünften der Inneren Mission oder Geflüchteten-Unterkünften leben. Für weibliche Betroffene besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung von Notunterkünften sowie der Unterkunft in den Frauenhäusern.

AKTIVITÄTEN IM RAHMEN DES NATIONALEN AKTIONSPLANS GEGEN ARBEITSAUSBEUTUNG UND ZWANGSARBEIT

Der Bremer Senat hat sich zur Verbesserung der Erwerbs- und Einkommenssituation ausländischer Beschäftigter und Prävention von Arbeitsausbeutung drei zentrale Ziele gesteckt:

  • Beschäftigte sollen ein angemessenes, existenzsicherndes Entgelt erhalten,
  • geltende Entgeltstandards und Arbeitsbedingungen sollen gewährleistet sein;
  • der Senat hält spezialisierte Informations- und Beratungsangebote vor, um über Arbeitnehmerrechte, Schutz vor Ausbeutung, Qualifizierungs- und Aufstiegschancen aufzuklären.

Um diese Ziele zu erreichen, beteiligt sich der Senat in verschiedenen Netzwerken auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene, engagiert sich bei der Prävention von Arbeitsmarktkriminalität und der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, hält eine spezialisierte, niedrigschwellige Beratungsinfrastruktur vor und erleichtert den Eintritt in auskömmliche Beschäftigung.

Wichtige Maßnahmen und Beiträge sind:

  • das Tarifregister des Landes Bremen (Auskunft für jedermann aus Tarifverträgen);
  • das Tariftreue- und Vergabegesetz im Land Bremen (tariflich orientierte Mindestentgeltanforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge);
  • Landesmindestlohn: seit 01.02.25 14,28 Euro für alle Beschäftigten im Einflussbereich des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven;
  • Branchendialoge: im Einzelhandel, Gastgewerbe und in der Logistik führt der Senat regelmäßig Gespräche mit den Sozialpartner:innen über Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen;
  • Finanzierung und fachliche Begleitung von Fachberatungsstellen über die Rechte von Arbeitsmigrant:innen, wie z.B. MoBA.