BESTANDSAUFNAHME BREMEN
Bundesland: Bremen
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2023
Stand: 06.02.2023
Bundesland: Bremen
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2023
Stand: 06.02.2023
Ansprechperson: Dr. Katja Kärgel
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat drei Dezernate mit einem Arbeitsanteil von jeweils 20,0 Prozent für spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet.
Innerhalb des Landeskriminalamtes ist die Abteilung K5 (Wirtschafts- und Vermögensdelikt) und das dort angesiedelte Kommissariat K54 (Migrations- und Arbeitsmarktkriminalität) spezialisiert tätig.
Das Deliktsfeld Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft ist ebenfalls Gegenstand der Arbeit der Zollverwaltung (HZA Bremen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Auf der Homepage der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wird auf die Angebote der Beratungsstelle MoBA verwiesen.
Außerdem gibt es auf bremen.de einen Eintrag zur Beratungsstelle BBMeZ.
Es gibt einen zentralen Termin zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beim Senator für Finanzen jährlich. Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen und weitere Institutionen wie Amt für Soziale Dienste, Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Gesundheitsamt und Frauenhäuser tauschen sich zwei Mal jährlich beim Runden Tisch BBMeZ aus.
Es tagt ein Runder Tisch der Beratungsstelle MoBA mit den operativen Kräften (u.a. Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie den Obersten Landesbehörden für Arbeit und Inneres im jährlichen Turnus.
Zur Sensibilisierung, Schulungen und weiteren Vernetzung bestehender Angebote und Akteurinnen und Akteure, die in Kontakt mit mutmaßlichen betroffenen Minderjährigen und Erwachsenen aller Geschlechter kommen anlassbezogene Kontakt- und Koordinationsformate von Behörden und Beratungsstellen (zum Beispiel Jugendamt, BAMF, Polizei, Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Wohneinrichtungen, Notunterkünfte, Aufenthaltsorte der Wohnungslosenhilfe, Bahnhofsmission, Krankenhäuser und Behandlungszentren, diverse Beratungsstellen und Institutionen der aufsuchenden Sozialarbeit) in Betracht.
Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für den Bereich des Handels mit und der Ausbeutung von Kindern befindet sich in Abstimmung. Für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder Arbeitsausbeutung liegt keine Kooperationsvereinbarung vor.
Unterstützung der Betroffenen erfolgt im Rahmen der Beratungsangebote (insb. BBMeZ) sowie durch die Fachbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (z.B. Arbeitsschutz, Amt für Soziale Dienste, Gesundheitsamt, Prostitutionsschutz).
Männliche Betroffene können für maximal 3 Monate in Notunterkünften der Inneren Mission untergebracht werden. Für weibliche Betroffene besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung von Notunterkünften zudem können Frauen in den Frauenhäusern untergebracht werden.