BESTANDSAUFNAHME BREMEN
Bundesland: Bremen
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2027
Stand: Januar 2025
Bundesland: Bremen
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2027
Stand: Januar 2025
Referat für Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsrecht; Ansprechperson: Dr. Katja Kärgel Katja.Kaergel@arbeit.bremen.de
Bärbel Reimann, Stabsbereich Frauen Baerbel.Reimann@gesundheit.bremen.de
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat drei Dezernate mit einem Arbeitsanteil von jeweils 20,0 Prozent für spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet.
Innerhalb des Landeskriminalamtes ist die Abteilung K5 (Wirtschafts- und Vermögensdelikt) und das dort angesiedelte Kommissariat K54 (Migrations- und Arbeitsmarktkriminalität) spezialisiert tätig.
Das Deliktsfeld Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft ist ebenfalls Gegenstand der Arbeit der Zollverwaltung (Haptzollamt Bremen, Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Auf der Homepage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wird auf die Angebote der Beratungsstellen MoBA und BBMeZ verwiesen:
Es gibt regelmäßig einen zentralen Termin zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beim Senator für Finanzen. Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen und weitere Institutionen wie Amt für Soziale Dienste, Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Gesundheitsamt und Frauenhäuser tauschen sich zwei Mal jährlich beim Runden Tisch BBMeZ aus.
Es tagt ein Runder Tisch der Beratungsstelle MoBA mit den operativen Kräften (u.a. Zoll, Polizei) sowie der obersten Landesbehörde für Arbeit im halbjährlichen Turnus.
Zur Sensibilisierung, Schulung und weiteren Vernetzung bestehender Angebote und Akteurinnen und Akteure, die in Kontakt mit mutmaßlichen betroffenen Minderjährigen und Erwachsenen aller Geschlechter kommen anlassbezogene Kontakt- und Koordinationsformate von Behörden und Beratungsstellen in Betracht (zum Beispiel Jugendamt, BAMF, Polizei, Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Wohneinrichtungen, Notunterkünfte, Aufenthaltsorte der Wohnungslosenhilfe, Bahnhofsmission, Krankenhäuser und Behandlungszentren, diverse Beratungsstellen und Institutionen der aufsuchenden Sozialarbeit).
Eine landesspezifische Kooperationsvereinbarung besteht derzeit nicht.
Unterstützung der Betroffenen erfolgt im Rahmen der bestehenden Beratungsangebote sowie durch die Fachbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (z.B. Arbeitsschutz, Amt für Soziale Dienste, Gesundheitsamt, Prostitutionsschutz).
Männliche Betroffene können bis zu 3 Monate in Notunterkünften der Inneren Mission untergebracht werden. Für weibliche Betroffene besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung von Notunterkünften sowie der Unterkunft in den Frauenhäusern.