BESTANDSAUFNAHME
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP
Nächste Wahlen: 2026
Stand: 17.01.2024
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Kontakt: Luna König, Referat Prostitution, Frauen in psychosozialen Notlagen, Frauen und Gesundheit, Antisexismus, Telefon: +49 (6131) 16 ‑ 6030, Luna.Koenig@mffki.rlp.de
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD)
Kontakt: Charity Peuker, Referat Allgemeine Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung,. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsmigration, charity.peuker@mastd.rlp.de
Kontakt: Frank Wimmel, Referat Kriminalitätsbekämpfung, Telefon: +49 (6131) 16 – 3404, Frank.Wimmel@mdi.polizei.rlp.de
Kontakt: Anne Wolf, Referat Opfer- und Zeugenschutz, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Täter-Opfer-Ausgleich, anne-maria.wolf@jm.rlp.de
Die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich des Menschenhandels ist bei den rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften unterschiedlich organisiert. Einige Staatsanwaltschaften bearbeiten die Fälle in allgemeinen Dezernaten. Sofern sich Anhaltspunkte für ein organisiertes Verhalten der Täter ergeben, erfolgt die Bearbeitung teilweise in den Dezernaten für Organisierte Kriminalität. In anderen Staatsanwaltschaften werden Verfahren wegen des Verdachts auf Menschenhandel in ein Sonderdezernat eingetragen und von spezialisierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit ebenfalls spezialisierten Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei bearbeitet. Die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und ‑beamten richtet sich dabei nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens.
Auf der Landeswebsite gibt es Informationen zu Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Ebenfalls sind Informationen zum Opferschutz zu finden. Informationen zu Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung liegen online nicht vor.
Solwodi e.V.
Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e.V.
Beratungsstelle Faire Integration Rheinland-Pfalz
Im Hinblick auf die Bekämpfung des Phänomenbereichs des Menschenhandels und Ausbeutung zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie der Veröffentlichung des Bundeskooperationskonzepts „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“ im Oktober 2018, wurde vom LKA Rheinland-Pfalz, Dez. 48 und der NGO SOLWODI im Dezember 2018 ein zweitägiger „Multiprofessioneller Schwerpunkt-Workshop zur Vernetzung und zum Aufbau von Strukturen im Bereich Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“ initiiert und mit Unterstützung von ECPAT im LKA Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Darüber hinaus bestehen auf regionaler Ebene weitere themenbezogene Runde Tische / Besprechungen mit den Kooperationspartnern wie etwa städtische / kommunale Vertreter (u.a. Gleichstellungsbeauftragte), Opferschutzorganisationen (NGO’s), andere Fachberatungsstellen, teilweise Vertreter der Politik und des Familienministeriums, der Gesundheitsämter, der Ordnungsämter, der Steuerfahndung, des Bauordnungsamtes sowie der Polizei. In der Regel tagen die Runden Tische zwei Mal jährlich, aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen diese Veranstaltungen teilweise ausgesetzt werden.
Rheinland-Pfalz verfügt über das Kooperationskonzept “Schutz und Hilfen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft”. An dem Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung haben die fachlich betroffenen Ministerien, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und SOLWODI e.V. zu einem maßgeblichen Anteil mitgewirkt.
Kernpunkt des am 01.01.2004 in Kraft getretenen Kooperationskonzepts ist die Möglichkeit, Opferzeugen und Opferzeuginnen unter bestimmten Voraussetzungen bei Sicherung ihres Lebensunterhalts anonym und geschützt unterzubringen und psychosozial zu betreuen.
Finanziert werden die im Rahmen des Konzepts durchgeführten Maßnahmen aus einem beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration eingerichteten Sozialfonds “Schutz und Hilfen für Opfer von Menschenhandel”, der den Kommunen die Ausgaben zur Gewährung von Sozialleistungen bis zur Klärung der endgültigen Kostenträgerschaft während der Dauer des Schutzes erstattet, sofern nicht andere Träger (z.B. die örtlich zuständigen Jugendämter bei Minderjährigen und Heranwachsenden im Falle des Hilfsbedarfs nach SGB VIII) zur Tragung der Kosten verpflichtet sind.
Das Konzept wurde im Jahr 2008 und zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet. Für eine Unterstützung genügt es nach der aktuellen Fassung des Konzepts (Stand: August 2015) im Wesentlichen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Person Opfer von Menschenhandel geworden ist, eine Gefährdung der Person im In- oder Herkunftsland nicht auszuschließen ist, die vorübergehende Anwesenheit des Opfers im Bundesgebiet sachgerecht ist, weil die Erforschung des Sachverhalts ohne seine Angaben erschwert wäre und eine Aussage im Rahmen der Strafverfolgung durch das Opfer nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird.
Weibliche Betroffene können im Schutzhaus von Solwodi untergebracht werden. Die Unterbringung männlicher Betroffener liegt in kommunaler Zuständigkeit.
Name der Beratungsstelle |
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Faire Mobilität RLP |
Faire Integration Rheinland-Pfalz |
Fachberatungsstelle SOLWODI Koblenz |