BESTANDSAUFNAHME
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2026
Stand: 14. Dezember 2023
Aktuelle Regierungskoalition: SPD/DIE LINKE
Nächste Wahlen: 2026
Stand: 14. Dezember 2023
Kontakt: Dr. Andreas Crimmann, Leiter des Referats V 510: Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen, a.crimmann@wm.mv-regierung.de, 0385-588 15310
Kontakt: Website des Ministeriums
Die polizeiliche Bearbeitung von MH/A-Delikten erfolgt durch die vier Kriminalpolizeiinspektionen (KPIen) und das Landeskriminalamt (LKA). In den KPIen liegt die Zuständigkeit jeweils in einem Fachkommissariat. Die Auswertung Menschenhandel und Rotlichtmilieu einschließlich Kinderhandel erfolgt zentral in einem Dezernat im LKA. Zeugenschutz und operativer Opferschutz sind gleichfalls originäre Aufgaben eines Dezernats im LKA. Außerdem kann auch der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) Ermittlungen einleiten. Beim Zoll arbeiten spezielle Opferschutzbeauftragte für die Delikte MH/A, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung.
Bei den vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine strukturell geschaffenen Sonderzuständigkeiten durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sonderdezernaten für die genannten Kriminalitätsbereiche. Soweit solche Tatvorwürfe im Raum stehen, richtet sich die Zuständigkeit bei den einzelnen Staatsanwaltschaften nach dem jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan in den allgemeinen Abteilungen oder denen für organisierte Kriminalität. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock und der Staatsanwaltschaft Schwerin gibt es zudem verantwortliche Staatsanwälte für diese Themen.
Auf der Landeswebsite befindet sich aktuell ein Verweis zur Beratungsstelle KOBI.
Ein Online-Auftritt zum Thema Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung befindet sich auf der Website der Beratungsstelle CORRECT!.
Ein Runder Tisch tagt momentan nicht. Im Jahr 2015 fand ein erster Runde Tisch „Prostitution“ statt und bestand aus folgenden Mitgliedern: Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Gesundheit des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus, des Ministeriums für Inneres und Sport, des Justizministeriums, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, des Gesundheitsamtes Rostock und eine Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungbeauftragten. Der Tisch behandelte das Thema „Prostitution“. Im weiteren zeitlichen Verlauf wurde diese organisatorische Struktur genutzt, um das Prostituiertenschutzgesetz umzusetzen. Die sich in diesem Rahmen gebildeten Arbeitsstrukturen tauschen sich in regelmäßigen Abständen zum Thema „Prostitution“ heute noch aus.
Einen Runden Tisch zum Thema Menschenhandel hat es nicht gegeben. Die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung behandelt zudem inhaltlich in Bezug zum Thema Menschenhandel nur das Thema Zwangsprostitution.
Ein Schwerpunkt-Workshop zum Thema Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen hat jeweils in Schwerin und Rostock stattgefunden.
Basierend auf dem Konzept der Landesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen LKA, Staatsanwaltschaft und der Fachberatungsstelle ZORA seit 2011. Die Kooperationsvereinbarung (KV) ist im Gegensatz zum Konzept der Landesregierung nicht veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die KV den neuen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen.
Eine Kooperationsvereinbarung zum Thema MH/A wurde 2022 zwischen der Beratungsstelle CORRECT! und dem Zoll, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, abgeschlossen.
Unterbringung für Betroffene
Für weibliche Betroffene von MH/S besteht die Möglichkeit in Frauenhäusern in Rostock, Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg, Güstrow, Ludwigslust, Schwerin oder Wismar untergebracht zu werden. Zudem können Betroffene von MH/S, ohne geschlechtsbezogene Einschränkung, die von KOBI betreut werden, gegebenenfalls in der eigenen Schutzwohnung untergebracht werden.
Die Beratungsstelle CORRECT! bringt Menschen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Opfer einer der drei Straftaten MH/A, Zwangsarbeit oder Arbeitsausbeutung geworden sind, je nach Bedarf und abhängig vom Aufenthaltsstatus in privaten Pensionen oder in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete unter.