BESTANDSAUFNAHME

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Regierungskoalition: Rot-Rot

Nächste Wahlen: 2026

Stand: 8.7.2021

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Dr. Andreas Crimmann, Leiter des Referats V 510: Fachkräftestrategie, Zukunft der Arbeit, Unternehmensgründungen, a.crimmann@wm.mv-regierung.de, 0385-588 5510

Zwangsprostitution

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt: Website des Ministeriums

STRAFVERFOLGUNG

Die polizeiliche Bearbeitung von MH/A-Delikten erfolgt durch die vier Kriminalpolizeiinspektionen (KPIen) und das Landeskriminalamt (LKA). In den KPIen liegt die Zuständigkeit jeweils in einem Fachkommissariat. Die Auswertung Menschenhandel und Rotlichtmilieu einschließlich Kinderhandel erfolgt zentral in einem Dezernat im LKA. Zeugenschutz und operativer Opferschutz sind gleichfalls originäre Aufgaben eines Dezernats im LKA.

Bei den vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine strukturell geschaffenen Sonderzuständigkeiten durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sonderdezernaten für die genannten Kriminalitätsbereiche. Soweit solche Tatvorwürfe im Raum stehen, richtet sich die Zuständigkeit bei den einzelnen Staatsanwaltschaften nach dem jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan in den allgemeinen Abteilungen oder denen für organisierte Kriminalität.

ONLINE INFORMATIONEN

Auf der Landeswebsite befindet sich aktuell ein Verweis zur Beratungsstelle ZORA.

Ein Online-Auftritt zum Thema Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung wird derzeit erarbeitet.

BERATUNGSANGEBOTE

Fachberatung

  • CORRECT! „Mobile Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte und zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung in Mecklenburg-Vorpommern
  • ZORA – Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung

Arbeitsrechtliche Beratung

  • Faire Integration Mecklenburg-Vorpommern

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.)

Ein Runder Tisch tagt momentan nicht. Im Jahr 2015 fand ein erster Runde Tisch „Prostitution“ statt und bestand aus folgenden Mitgliedern: Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Gesundheit des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus, des Ministeriums für Inneres und Sport, des Justizministeriums, des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, des Gesundheitsamtes Rostock und eine Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungbeauftragten. Der Tisch behandelte das Thema „Prostitution“. Im weiteren zeitlichen Verlauf wurde diese organisatorische Struktur genutzt, um das Prostituiertenschutzgesetz umzusetzen. Die sich in diesem Rahmen gebildeten Arbeitsstrukturen tauschen sich in regelmäßigen Abständen zum Thema „Prostitution“ heute noch aus.

Einen Runden Tisch zum Thema Menschenhandel hat es nicht gegeben. Die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung behandelt zudem inhaltlich in Bezug zum Thema Menschenhandel nur das Thema Zwangsprostitution.

Ein Schwerpunkt-Workshop zum Thema Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen hat jeweils in Schwerin und Rostock stattgefunden.

Eine Auftaktveranstaltung zur Vernetzung und zum Austausch von Akteuren, die sich mit der Thematik Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel beschäftigen, ist für das 2. Halbjahr 2021 geplant und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. Erwartet werden Vertreter*innen aus der Politik, der Verwaltung, den Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Gruppen/Beratungsstellen, etc.

Ein Runder Tisch von der Beratungsstelle CORRECT! zum Thema Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel wurde Corona bedingt verschoben und ist für 12/2021 geplant.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Basierend auf dem Konzept der Landesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen LKA, Staatsanwaltschaft und der Fachberatungsstelle ZORA seit 2011. Die Kooperationsvereinbarung (KV) ist im Gegensatz zum Konzept der Landesregierung nicht veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die KV den neuen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen.

Eine Kooperationsvereinbarung zum Thema MH/A besteht nicht.

UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENEN

Unterbringung für Betroffene

Für weibliche Betroffene von MH/S besteht die Möglichkeit in Frauenhäusern in Rostock, Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg, Güstrow, Ludwigslust, Schwerin oder Wismar untergebracht zu werden. Zudem können Betroffene von MH/S, ohne geschlechtsbezogene Einschränkung, die von ZORA betreut werden, gegebenenfalls in der eigenen Schutzwohnung untergebracht werden.

Ein auf unterschiedliche Fälle anwendbares Unterbringungskonzept für Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit wird derzeit von „Correct!“ erarbeitet.

NÜTZLICHE DOKUMENTE