BESTANDSAUFNAHME
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelle Regierungskoalition: Rot-Schwarz
Nächste Wahlen: 2021
Stand: 12.12.2019
Aktuelle Regierungskoalition: Rot-Schwarz
Nächste Wahlen: 2021
Stand: 12.12.2019
Kontakt: Dr. Andreas Crimmann, Leiter des Referats V 510: Arbeitsmarktpolitik des Landes; Zukunftsbündnis, Tarifrecht, a.crimmann@wm.mv-regierung.de, 0385-588 5510
Kontakt: Website des Ministeriums
Die polizeiliche Bearbeitung von MH/A-Delikten erfolgt durch die vier Kriminalpolizeiinspektionen (KPIen) und das Landeskriminalamt (LKA). In den KPIen liegt die Zuständigkeit jeweils in einem Fachkommissariat. Die Auswertung aller Menschenhandelsdelikte einschließlich Kinderhandel erfolgt zentral in einem Dezernat im LKA. Zeugenschutz und operativer Opferschutz sind gleichfalls originäre Aufgaben eines Dezernats im LKA.
Bei den vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine strukturell geschaffenen Sonderzuständigkeiten durch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder Sonderdezernaten für die genannten Kriminalitätsbereiche. Soweit solche Tatvorwürfe im Raum stehen, richtet sich die Zuständigkeit bei den einzelnen Staatsanwaltschaften nach dem jeweils geltenden Geschäftsverteilungsplan in den allgemeinen Abteilungen oder denen für organisierte Kriminalität.
Auf der Landeswebsite befindet sich aktuell ein Verweis zur Beratungsstelle ZORA.
Ein Online-Auftritt zum Thema Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung wird derzeit erarbeitet.
Ein runder Tisch tagt momentan nicht. Im Jahr 2015 fand ein erster Runde Tisch „Prostitution“ statt und bestand aus folgenden Mitgliedern: Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Gesundheit des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, des Wirtschaftsministeriums, des Innenministeriums, des Justizministeriums, des Städte- und Gemeintages, des Landkreistages, des Gesundheitsamtes Rostock und eine Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungbeauftragten. Der Tisch behandelte das Thema „Prostitution“. Im weiteren zeitlichen Verlauf wurde diese organisatorische Struktur genutzt, um das Prostituiertenschutzgesetz umzusetzen. Die sich in diesem Rahmen gebildeten Arbeitsstrukturen tauschen sich in regelmäßigen Abständen zum Thema „Prostitution“ heute noch aus.
Einen Runden Tisch zum Thema Menschenhandel hat es nicht gegeben. Die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung behandelt zudem inhaltlich in Bezug zum Thema Menschenhandel nur das Thema Zwangsprostitution.
Im Oktober 2019 ist auf Initiative des Landeskriminalamts ein multiprofessioneller Schwerpunkt-Workshop zur Vernetzung und zum Aufbau von Strukturen im Bereich Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geplant.
Ein runder Tisch zur Thematik Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel soll eingerichtet werden.
Basierend auf dem Konzept der Landesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen LKA, Staatsanwaltschaft und der Fachberatungsstelle ZORA seit 2011. Die Kooperationsvereinbarung (KV) ist im Gegensatz zum Konzept der Landesregierung nicht veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die KV den neuen rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen.
Unterbringung für Betroffene
Für weibliche Betroffene besteht die Möglichkeit in Frauenhäusern in Rostock, Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg, Güstrow, Ludwigslust, Schwerin oder Wismar untergebracht zu werden. Zudem können Betroffene, ohne geschlechtsbezogene Einschränkung, die von ZORA betreut werden, gegebenenfalls in der eigenen Schutzwohnung untergebracht werden.
Ein auf unterschiedliche Fälle anwendbares Unterbringungskonzept für Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit wird derzeit von „Correct!“ erarbeitet.