WAS WIR TUN
Die Servicestelle trägt dazu bei, Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bundesweit auf- und auszubauen und somit Kompetenzen innerhalb der zuständigen Stellen zu stärken. An zentraler Stelle steht hierbei die Bewusstseinsschaffung und die Vermittlung von Kenntnissen zu ausbeuterischen Arbeits- und Zwangssituationen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.
Die Tätigkeiten der Servicestelle umfassen dabei folgende Schwerpunkte:
- Bestandsaufnahme und Dokumentation landesspezifischer Regelungen und Aktivitäten zu den Themen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
- Durchführung von Schulungen zu rechtlichen Grundlagen, der Identifizierung von Betroffenen und der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren
- Aufbereitung von Informationen zu Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in Form eines internetgestützten Informationsportals
- Förderung des internationalen Austausches
Das Angebot der Servicestelle richtet sich insbesondere an Strafverfolgungsbehörden, Beratungseinrichtungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Landesministerien, Arbeitgeberverbände und zivilgesellschaftliche Akteure im gesamten Bundesgebiet.
WORUM ES GEHT
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass 610.000 Menschen in der EU von extremer Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffen sind. Dies betrifft auch Menschen in Deutschland. Insbesondere Migrant*innen – aus der EU wie auch sogenannten Drittstaaten – sind besonderen Risiken ausgesetzt. Beispielsweise fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Hürden beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt sowie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen können Zwangslagen begünstigen. Diese werden mitunter von Arbeitgeber*innen ausgenutzt: Arbeitsstandards werden missachtet und ausbeuterische Arbeitsbedingungen durchgesetzt.
Daher besteht dringender Bedarf an Maßnahmen und funktionierenden Strukturen zur besseren Identifikation und Unterstützung der Betroffenen sowie einer effektiven Strafverfolgung der Täter*innen.
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind nach deutschen Recht strafbar. Seit der im Oktober 2016 in Kraft getretenen Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zu Menschenhandel bestehen entsprechend folgende Tatbestände:
§ 232 StGB Menschenhandel
§ 232a StGB Zwangsprostitution
§ 232b StGB Zwangsarbeit
§ 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung