• Über uns



WAS WIR TUN

Die Servicestelle trägt dazu bei, Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bundesweit auf- und auszubauen und somit Kompetenzen innerhalb der zuständigen Stellen zu stärken. An zentraler Stelle steht hierbei die Bewusstseinsschaffung und die Vermittlung von Kenntnissen zu ausbeuterischen Arbeits- und Zwangssituationen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Die Tätigkeiten der Servicestelle umfassen dabei folgende Schwerpunkte:

  • Bestandsaufnahme und Dokumentation landesspezifischer Regelungen und Aktivitäten zu den Themen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel
  • Durchführung von Schulungen zu rechtlichen Grundlagen, der Identifizierung von Betroffenen und der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren
  • Aufbereitung von Informationen zu Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in Form eines internetgestützten Informationsportals
  • Förderung des internationalen Austausches

Das Angebot der Servicestelle richtet sich insbesondere an Strafverfolgungsbehörden, Beratungseinrichtungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden, Arbeitsagenturen, Jobcenter, Landesministerien, Arbeitgeberverbände und zivilgesellschaftliche Akteure im gesamten Bundesgebiet.


WORUM ES GEHT

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass 610.000 Menschen in der EU von extremer Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffen sind. Dies betrifft auch Menschen in Deutschland. Insbesondere Migrant*innen – aus der EU wie auch sogenannten Drittstaaten – sind besonderen Risiken ausgesetzt. Beispielsweise fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Hürden beim Zugang zum regulären Arbeitsmarkt sowie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen können Zwangslagen begünstigen. Diese werden mitunter von Arbeitgeber*innen ausgenutzt: Arbeitsstandards werden missachtet und ausbeuterische Arbeitsbedingungen durchgesetzt.

Daher besteht dringender Bedarf an Maßnahmen und funktionierenden Strukturen zur besseren Identifikation und Unterstützung der Betroffenen sowie einer effektiven Strafverfolgung der Täter*innen.

Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind nach deutschen Recht strafbar. Seit der im Oktober 2016 in Kraft getretenen Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zu Menschenhandel bestehen entsprechend folgende Tatbestände:

§ 232 StGB Menschenhandel
§ 232a StGB Zwangsprostitution
§ 232b StGB Zwangsarbeit
§ 233 StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung



WER WIR SIND

Die Einrichtung der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel beruht auf Anregungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (B-L-AG) gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Träger der Servicestelle ist Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH.

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Team der Servicestelle

Kim Weidenberg

Projektleiterin
T: 030-5130 192 75
E: weidenberg@berlin.arbeitundleben.de


Kordula Heineck

Projektreferentin
T: 030-5130 192 73
E: heineck@berlin.arbeitundleben.de


Eliane Friess

Projektreferentin
T: 030-5130 192 65
E: friess@berlin.arbeitundleben.de


Sarah Stöfl

Projektreferentin
T: 030-5130 192 77
E: stoefl@berlin.arbeitundleben.de


Simon Stöckle

Projektreferent
T: 030-5130 192 22
E: stoeckle@berlin.arbeitundleben.de


Izabella Tasi

Projektassistentin
T: 030-5130 192 14
E: tasi@berlin.arbeitundleben.de


Schulungsangebot

Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel sind Straftatbestände, die oft unerkannt bleiben, sei es weil das notwendige Wissen über diese Phänomene in Deutschland fehlt oder weil zuständige Behörden ihr Hauptaugenmerk auf Verstöße gegen andere Gesetze wie das Aufenthaltsgesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz legen. Mangelnde Kenntnisse zu rechtlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen können zudem eine effektive Unterstützung der Betroffenen erschweren.

Berufsgruppen, die potenziell mit Betroffenen in Kontakt kommen, können eine wertvolle Rolle bei der Identifizierung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel spielen und dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung erhalten. Hierbei kann es sich um Beschäftigte in Strafverfolgungs-, Arbeitsmarkt- und Arbeitsschutzbehörden handeln sowie um Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen, Gewerkschafter*innen und auch Arbeitskolleg*innen von Betroffenen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass diese Berufsgruppen Merkmale von Arbeitsausbeutung und Zwangsverhältnissen erkennen.

Um die Handlungsfähigkeit dieser Akteure zu stärken, bietet die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel Schulungen für verschiedene Berufsgruppen an.

Unser Angebot gilt bundesweit und ist kostenfrei für Sie.

Seit 2016 gibt es eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zu Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung. Die Fortbildungen vermitteln einen Überblick über aktuelle rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Akteure.

Teilnehmer*innen erwerben anhand von Fallbeispielen und Gruppenarbeit Kompetenzen über die Erscheinungsformen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in ihrem Arbeitsfeld. Sie erhalten hilfreiches Material, um die Kennzeichen von Zwang und Ausbeutung zu erkennen.

Unser erfahrenes Schulungsteam organisiert für Sie inhaltlich, methodisch und zeitlich maßgeschneiderte Schulungen.

Kontakt:
Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel

Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e. V.
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Tel: (030) 5130192-75
E-Mail: weidenberg@berlin.arbeitundleben.de