BESTANDSAUFNAHME BRANDENBURG

Bundesland: Brandenburg

Aktuelle Regierungskoalition: SPD/CDU

Nächste Wahlen: 2029

Stand: 20.10.2025

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND KONTAKTPERSONEN

Zwangsarbeit

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Kontakt: Dr. Volker Offermann, Leiter des Referats 52 „Arbeitsmarktintegration, Fachkräfte“

Zwangsprostitution

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Kontakt: Marina Fähnrich, Leiterin des Referats 16 „Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen“

Strafverfolgung

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 45 „Kriminalitätsbekämpfung/Polizeiliche Kriminalprävention, Polizei- und Ordnungsrecht“

Landeskriminalamt
Abteilung 200 „Organisierte Kriminalität und Schwere Grenzüberschreitende Eigentumskriminalität“

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Frankfurt (Oder), jedoch nicht für Menschenhandel konkret.

ONLINE INFORMATIONEN

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz und die Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, befinden sich unter https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/frauen-und-gleichstellung/prostituiertenschutzgesetz/

Informationen zur Arbeitsausbeutung und Fachstelle befinden sich unter:

Fachkräftesicherung

BERATUNGSANGEBOTE

  • Brandenburg aktiv gegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung
  • Fachstelle für Migration und Gute Arbeit
  • IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH
  • IQ Faire Integration für Geflüchtete
  • Faire Mobilität/Grünheide

KOORDINATION (GREMIEN, RUNDE TISCHE, ETC.) 

Beirat 

Ein vor Jahren etablierter Beirat arbeitete im Kontext von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Dieser wurde vom damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) ins Leben gerufen und ist nicht mehr aktiv.

Zum Themenkomplex Prostitution/Sexarbeit wurde vom damaligen MSGIV 2022 ein Dialogforum Prostitution – Begleitgremium zum Prostituiertenschutzgesetz unter Beteiligung der Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und der Zivilgesellschaft eingerichtet. In diesem Gremium wird auch das Thema der Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung thematisiert. Wichtige Akteur*innen in dem Bereich wie die Polizei, der Zoll und die Fachberatungsstelle sind feste Teilnehmende des Gremiums.

Im Rahmen des mehrjährigen AMIF-Projektes „Brandenburg aktiv gegen Zwangsarbeit“ in der Trägerschaft von Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH werden seit Mitte 2025 bis Mitte 2028 mit der finanziellen Unterstützung des Landes Brandenburgs Erhebungen, Schulungen und Workshops durchgeführt, die in Kooperationsstrukturen auf lokaler oder regionaler Ebene münden sollen. Diese können Teil eines umfassenden Verweissystems für Betroffene von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit für Brandenburg sein.

KOOPERATIONSVEREINBARUNG 

Kooperationskonzept  

Es gibt aktuell kein gültiges Kooperationskonzept, aber es gab ein Kooperationskonzept, das zwischen der Polizei des Landes Brandenburg und den Fachberatungsstellen entwickelt wurde. Dieses wurde unter der Federführung des Ministeriums des Innern und der Beteiligung von Vertreter*innen des damaligen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) – sowie des Beirates zur Hilfe von Opfern von Menschenhandel und Gewalt in der Prostitution in Brandenburg erarbeitet. Das „Konzept zur Kooperation zwischen Fachberatungsstellen und Polizei des Landes Brandenburg für den Schutz von Opferzeuginnen von Menschenhandel“ war von 2006 bis 2012 Bestandteil der 1. Fortschreibung des Opferschutzkonzeptes (OSK) der Polizei Brandenburg.

Das OSK (polizeiinternes Konzept, nicht veröffentlicht) war 2003 durch den Innenminister in Kraft gesetzt worden. Die Entwicklung zu verschiedenen Phänomenbereichen, aber auch die EU-Osterweiterung mit den dadurch veränderten Rahmenbedingungen im Themenfeld illegaler Aufenthalt, Menschenhandel und Zwangsprostitution erforderten eine Überarbeitung der Beratungsansätze (z. B. Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005).

Im Jahr 2012 erfolgte die 2. und derzeit noch gültige Fortschreibung des OSK der Polizei Brandenburg. Diese enthält kein Kooperationskonzept mehr. Mit dem damaligen MASGF wurde verabredet, eine Fortschreibung des Kooperationskonzeptes zurückzustellen, da es zu dem Zeitpunkt zur Auflösung einer Fachberatungsstelle kam und die Zusammenarbeit mit einer neuen Fachberatungsstelle erst etabliert werden sollte.

Auch der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (LAP), der in der 7. Legislatur fortgeschrieben und im Jahr 2024 durch das damalige MSGIV veröffentlicht wurde, enthält keine Planungen für eine Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung.

Jedoch wurden folgende Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen Menschenhandel in den LAP aufgenommen:

  • Sicherstellung der Arbeit der Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind (MGS, INVIA)
  • Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Brandenburg begleiten (MGS, Beteiligung weiterer Ressorts und Institutionen)
  • Schaffung einer Schutzunterkunft für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind
  • Erweiterung der Internetberatungsangebote für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind
  • Beratungs- und Hilfeangebote zu Menschenhandel und Zwangsprostitution, aber auch zu Sexarbeit sind bekannter zu machen

Die Zusammenarbeit der Polizei Brandenburg mit der Fachberatungsstelle IN VIA gGmbH erfolgt einzelfallbezogen. Es gibt auch eine Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit dem Zoll und dem BAMF.

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Die Mitarbeiter*innen der Fachstelle „Migration und Gute Arbeit“ Brandenburg und IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e. V. formulierten Bedarfserkenntnisse an das damalige MSGIV. Dabei wird auf die Notwendigkeit von Zuständigkeiten in den entsprechenden Behörden auf regionaler und auf Kreisebene aufmerksam gemacht.

Des Weiteren wird das Erarbeiten eines Kooperationskonzeptes für Fälle von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution als notwendig erachtet. Weitere Punkte sind die Einrichtung eines sozialen Notfonds für Betroffene als auch die Mandatserteilung an entsprechende Beratungsstellen mit dem Ziel, die Bedenkfrist bei den zuständigen Behörden geltend machen zu können. Es hat ein Gespräch mit den beiden Beratungsstellen stattgefunden, in dem Ideen entwickelt wurden, wie die Intentionen des Katalogs in Kooperation mit den jeweils zuständigen Stellen verwirklicht werden können. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium für Gesundheit und Soziales sind grundsätzlich bereit, bei Schwierigkeiten der Kontaktaufnahme mit Landesbehörden zu unterstützen.

Im Übrigen wird auf den Bericht über die Umsetzung der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA-Bericht) von 2023 verwiesen.

NÜTZLICHE DOKUMENTE