Neue Übersicht zu Nationalen Verweismechanismen
Die neue Berichterstattungsstelle analysiert Kooperationsdokumente in den Bundesländern
Am 18. Oktober, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel, hat die neu eingerichtete Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) eine Übersicht über nationale Verweismechanismen veröffentlicht. Diese Verweismechanismen unterstützen dabei, Betroffene zu schützen und zu unterstützen und ihre Rechte umzusetzen. Sie sind Teil von internationalen Verpflichtungen Deutschlands.
Diese Mechanismen können beispielsweise in Form von Kooperationsvereinbarungen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Fachberatungsstellen umgesetzt werden. Dabei dienen sie als Handlungsleitfaden und regeln Abläufe, u.a. wie Betroffene identifiziert und an die entsprechenden Stellen verwiesen werden können.
Die Berichterstattungsstelle hat die bestehenden Kooperationsvereinbarungen in den Bundesländern anhand von vier Säulen analysiert, die im 2022 veröffentlichten Handbuch zur Umsetzung von Nationalen Verweismechanismen der OSZE festgelegt sind. Dabei wurde überprüft, ob die zugrunde liegenden Kooperationsdokumente bereits wichtige Kriterien eines nationalen Verweismechanismus erfüllen.
Diese vier Säulen sind wie folgt strukturiert:
- Identifizierung und Schutz: Die erste Säule konzentriert sich auf die Identifizierung von Menschenhandelsopfern, um ihnen unmittelbaren Schutz zu bieten.
- Individuelle Unterstützung und Zugang zum Hilfesystem: Die zweite Säule sorgt dafür, dass Opfer an die entsprechenden Stellen weiterverwiesen werden, um Zugang zu Unterstützungsdiensten zu erhalten.
- Integration und Förderung: Die dritte Säule legt den Schwerpunkt auf die soziale Integration der Opfer in die Gesellschaft.
- Zugang zum Rechtssystem und Entschädigung: Mit der vierten Säule werden Eckpunkte dafür festgelegt, welche Rechte Betroffenen von Menschenhandel im Strafverfahren gewährt werden sollen und wie sie Entschädigungen beanspruchen können.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen und den daraus resultierenden Empfehlungen finden Sie auf der Website der Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Zu darüber hinaus bestehenden Kooperations- und Koordinationsstrukturen in den Bundesländern können Sie sich in unserer Bundesland-Übersicht informieren.