Weitere Schutzmaßnahmen für Betroffene von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit erforderlich

Neues BKA-Bundeslagebild Menschenhandel 2022: Deutlicher Anstieg bei Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit erfordert weitere Schutzmaßnahmen

Das im September 2023 veröffentlichte Bundeslagebild “Menschenhandel und Ausbeutung” des Bundeskriminalamtes (BKA) berichtet bei Betroffenen von Arbeitsausbeutung einen Anstieg um 593 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei wurden im Berichtsjahr 2022 34 Ermittlungsverfahren mit 1.019 Betroffenen im Bereich Arbeitsausbeutung abgeschlossen, ein Anstieg von 21,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Dieser Anstieg dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass Strafverfolgungsbehörden, insbesondere des Zolls, sensibler und dadurch aktiver in diesem Kriminalitätsfeld sind. Der Anstieg lässt nicht zwingend auf eine generelle Zunahme der Arbeitsausbeutung schließen. Die Servicestelle begrüßt diese Entwicklung. Die Sensibilisierung muss fortgesetzt und ausgeweitet werden auch auf andere Behörden, die Situationen von Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung erkennen können. Nur so kann das Dunkelfeld weiter erhellt werden und betroffene Personen Zugang zu den ihn zustehenden Rechten erhalten.

Expert*innen von Fachberatungsstellen als auch von Strafverfolgungsbehörden bestätigen seit Jahren die große Diskrepanz zwischen den im Bundeslagebild abgebildeten Fallzahlen und dem geschätzten sehr viel größerem Umfang dieser.

Die identifizierten Opfer brauchen Schutz und Unterstützung. Daher muss mit den steigenden Zahlen ein flächendeckender Ausbau von Unterstützungsstrukturen einhergehen. Obwohl gesetzlich vorgesehen, bleiben die betroffenen Personen, oft traumatisiert und ohne Mittel, bisher meist ohne Unterstützung. Es bedarf effizienter und bundesweiter Lösungen, um Unterbringung, Versorgung, psychologische Unterstützung und Aufenthalt dieser Personen sicherzustellen. Bei Fällen von Arbeitsausbeutung müssen insbesondere die Bedarfe männlicher Betroffener und größerer Gruppen berücksichtigt werden.

Seit 2017 trägt die Servicestelle dazu bei, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sichtbar zu machen, insbesondere durch Schulungen und Vernetzung aller Behörden und Beratungsstellen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen. Außerdem vermittelt die Servicestelle durch Praxismaterialien bessere Kenntnisse von Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwang. Sie informiert über die besonderen Rechte und Ansprüche Betroffener, beispielsweise mit dem Flyer über Betroffenenrechte zur Wahrung der Informationspflichten von Ermittlungsbehörden.

Das BKA Bundeslagebild “Menschenhandel und Ausbeutung” erscheint jährlich und erfasst die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren im Deliktsfeld der §§ 232-233a StGB.

Zum Lagebild “Menschenhandel und Ausbeutung” aus dem Jahr 2022:

Zum Lagebild aus dem Jahr 2021:

Zum Lagebild aus dem Jahr 2020: