Neues Rechtsgutachten zur Bedenk- und Stabilisierungsfrist
Die Rechte, die Betroffenen der Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zustehen, sind in Deutschland noch zu wenig bekannt. Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ist da keine Ausnahme. Da sie bereits bei ersten Anhaltspunkten auf die Straftatbestände den betroffenen Personen gewährt werden soll, ist sie das „Eingangstor“ für weitere Opferrechte. Sie dient dazu, dass sich diese Personen aus der Zwangs- und Ausbeutungssituation lösen können, sich physisch und psychisch stabilisieren und sich ihrer Handlungsmöglichkeiten bewusstwerden können.
In der Praxis bleibt dieses Tor trotz konkreter Anhaltspunkte sehr häufig verschlossen und weitere Opferrechte (wie beispielsweise die adäquate Unterbringung, Versorgung und Beratung) können nicht umgesetzt werden. Dies widerspricht den (internationalen) rechtlichen Verpflichtungen, denen Deutschland unterliegt.
Prof. Dr. Alexander Graser (Universität Regensburg) und RA Dr. Christoph Lindner haben im Auftrag der Servicestelle ein Rechtsgutachten erstellt, das für mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der Praxis sorgen soll. Zu diesem Zweck umfasst das Gutachten sowohl die Analyse der Vorgaben aus internationalem Recht als auch die Diskussion der national geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis. Außerdem gibt es Hinweise und Empfehlungen für eine korrekte Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen.