Schutz von Arbeiter*innen vor Menschenhandel und Zwangsarbeit im Lieferketten-Gesetz verankern

Anlässlich des heutigen Internationalen Tags gegen Menschenhandel begrüßt die Servicestelle gegen Zwangsarbeit die aktuelle Initiative der Bundesminister Heil und Müller, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferketten-Gesetz zu verabschieden. Das Gesetz sollte den verbindlichen Schutz von Arbeiter*innen aller Branchen vor Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in der Lieferkette beinhalten. Die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in nationalen wie internationalen Lieferketten sollte klar benannt werden.

Die durch die Pandemie sichtbar gewordenen Fälle von Arbeitsausbeutung haben gezeigt: Das von Arbeitsminister Heil geplante Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie sollte auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Eine Verschärfung des Arbeitszeitgesetzes und die Schaffung würdiger Wohnbedingungen sind dringend notwendig. Der Zugang zu Recht insbesondere migrantischer Arbeitnehmer*innen muss deutlich gestärkt werden.

Seit 2016 gibt es in Deutschland die Straftatbestände „Menschenhandel“ (§232 StGB), „Zwangsarbeit“ (§232b StGB) und „Ausbeutung der Arbeitskraft“ (§233 StGB). In Europa gibt es geschätzt 880.000 Betroffene von Zwangsarbeit, dabei handelt es sich bei 70 Prozent um Zwangsarbeit, die in der Landwirtschaft, dem Bau, der Fleischindustrie, der Gastronomie, der Pflege und weiteren Bereichen stattfindet (ILO, 2012). Dem gegenüber stehen lediglich 21 strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Deutschland im Jahr 2018. Ein Lieferketten-Gesetz sollte zur Prävention, der Stärkung von Rechten von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit und der konsequenteren Strafverfolgung von Täter*innen beitragen.

Die vollständige Presseerklärung als PDF anschauen oder herunterladen:

thumbnail of 20200730 PM Servicestelle – Internationaler Tag gegen Menschenhandel