Update: Wie finde ich die richtigen Ansprechpersonen in meinem Bundesland?

Unsere Bundesland-Übersicht umfasst bereits die Hälfte aller Bundesländer und es gibt neue Entwicklungen bei Beratungs- und Ermittlungsstrukturen

Vor einem Jahr hat die Servicestelle die ersten Informationen zu Ansprechpersonen für Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in den Bundesländern veröffentlicht. Nun ist die Hälfte aller Bundesländer in der Übersicht erfasst. Neu hinzugekommen ist jüngst Rheinland-Pfalz.

Und auch bei den Fachberatungsstellen für Opfer von Zwangsarbeit gibt es Neuigkeiten: In Nordrhein-Westfalen wird die Servicestelle im Frühjahr 2021 das Beratungsnetzwerk “Arbeit” schulen, welches seit diesem Jahr den Beratungsschwerpunkt Arbeitsausbeutung abdecken wird. Somit werden in NRW neue Ansprechpersonen für den Deliktsbereich in 53 Gebietskörperschaften mit teilweise mehreren Standorten hinzukommen. Diese werden dort mit den arbeitsrechtlichen Beratungsstellen von ARBEIT UND LEBEN, der Fairen Mobilität und des IQ Netzwerks Faire Integration zusammenarbeiten, die bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Ansprüche unterstützen.

Des Weiteren werden in diesem Jahr die neuen Zuständigen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel geschult. Seit der Novelle des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 hat die FKS ebenfalls den Prüfauftrag für ausbeuterische Beschäftigung erhalten. Es ist vorgesehen zwei sogenannte Koordinator*innen für den Opferschutz pro Hauptzollamt zu benennen.

Die Bundesland-Übersicht ist besonders für Berater*innen oder Ermittler*innen hilfreich, die einen Anfangsverdacht auf Menschenhandel feststellen und nach den zuständigen Stellen in ihrem Bundesland suchen möchten. Der Vergleich zwischen verschiedenen Strukturen in den Bundesländern wird so möglich und kann eine engere Koordination und Vernetzung innerhalb und über die Ländergrenzen hinweg befördern.