Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer
Neben Vorgaben zur Verfolgung von Menschenhandel in den Ländern der EU enthält die Richtlinie Maßnahmen zur Prävention und zum Schutze der Opfer. Der Richtlinie entsprechende strafrechtliche Änderungen wurden in Deutschland 2016 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels“ in nationales Recht umgesetzt.