Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Das sogenannte Palermo-Protokoll aus dem Jahr 2000 enthält die international gültige Definition von Menschenhandel, die auch der Definition im deutschen Strafrecht entspricht.