Handlungsfelder
Erkennen
Beraten
Ermitteln
Unterstützen
Arbeitshilfen
Leitfäden
Praxismaterialien
Rechtliche Dokumente
Publikationen und Studien
Fälle
Beratungsstellen
Glossar
Bundesland-Übersicht
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Aktuelles
ÜBER UNS
Worum es geht
Was wir tun
Wer wir sind
Schulungsangebot
EN
Suche
Menü
Menü
§233a StGB - Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
§ 233a StGB erfasst den Tatbestand der Arbeitsausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
">
§233a StGB – Ausbeutung unter Freiheitsberaubung
Zurück zur Übersicht
Nach oben scrollen