§232 StGB - Menschenhandel
Von Menschenhandel wird gesprochen, wenn Personen mit falschen Versprechungen oder Täuschungen, durch Machtmissbrauch, oder auch durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt in Ausbeutungssituationen gebracht werden. Dies umfasst die Anwerbung und Beförderung sowie einen spezifischen Ausbeutungszweck.
Die geltende Definition im deutschen Strafrecht finden Sie anbei.