§232b StGB - Zwangsarbeit

Im Zuge einer Novellierung des Strafrechts zum Thema Menschenhandel wurde 2016 der Begriff „Zwangsarbeit“ eingeführt. Zuvor wurde der Tatbestand unter „Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ gefasst. Den aktuellen Paragraphen finden Sie anbei.