Neues E-Learning-Tool stärkt den Zoll im Kampf gegen Arbeitsausbeutung

Neues E-Learning-Tool der Servicestelle gegen Zwangsarbeit stärkt Zöllner*innen im Kampf gegen Arbeitsausbeutung

Das Bundesministerium der Finanzen, die Generalzolldirektion und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüßen die Einrichtung des E-Learning-Tools „Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel – ERKENNEN UND REAGIEREN“ bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS). Das von der Servicestelle gegen Zwangsarbeit für die FKS entwickelte E-Learning-Tool zum Erkennen von Zwangsarbeit steht den Beamt*innen ab dem 2. November 2024 zur Verfügung.

Das E-Learning-Tool dient der niedrigschwelligen und praxisnahen Weiterbildung und Sensibilisierung von Beamt*innen der FKS für die Bereiche Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Servicestelle hat das E-Learning inhaltlich entwickelt und gemeinsam mit der Agentur That Works Media grafisch und technisch umgesetzt. Anhand von realen Fallbeispielen aus der Beratung werden den Prüfbeamt*innen die Identifizierung Betroffener und ihre Rechte nahegebracht. Des Weiteren setzen sich die Mitarbeitenden mit den Strafrechtsnormen und der Bedeutung der Zusammenarbeit mit Fachberatungen sowie weiterer relevanter Akteure auseinander.

Im Rahmen der erweiterten Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Jahr 2019 hat die Generalzolldirektion pro Hauptzollamt zwei Opferschutzkoordinator*innen (OSK) benannt, die den Schutz der Betroffenen und die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen koordinieren sollen. Die OSK wurden seit 2020 von der Servicestelle im Rahmen eines maßgeschneiderten Fortbildungsangebots geschult. Es hat sich in diesem Zusammenhang gezeigt, dass das Angebot von Schulungen für alle Beamt*innen der FKS wünschenswert ist. Vor allem in Prüfsituationen besteht die Möglichkeit, dass Betroffene identifiziert werden, sodass eine breite Sensibilisierung aller Beamt*innen der FKS von besonderer Bedeutung ist.
Ein webbasiertes, benutzerfreundliches Lernprogramm soll es dieser größeren Zielgruppe ermöglichen, sich die Lernzeit individuell einzuteilen und somit leicht in den Arbeitsalltag zu integrieren. Es enthält neben interaktiven Übungen, Kurzfilmen und Fallbeispielen auch zahlreiche für den Arbeitsalltag nützliche Praxismaterialien zum Download.

Das E-Learning-Tool wurde von der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in enger Abstimmung mit der Generalzolldirektion entwickelt und mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt.

Pressemeldung des Zolls vom 21.10.2024

Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21.10.2024

Neue Branchenanalyse: Reinigung und Straßentransport

Die Servicestelle veröffentlicht zum europäischen Tag gegen Menschenhandel die dritte Ausgabe der Reihe “ZWANGSARBEIT UND ARBEITSAUSBEUTUNG VERHINDERN: Branchenspezifische Analyse – Anzeichen erkennen & handeln”.

Die dritte Branchenanalyse der Servicestelle gegen Zwangsarbeit nimmt die Reinigung und den Straßentransport in den Blick. Diese beiden Branchen sind aus einer funktionierenden Gesellschaft nicht hinwegzudenken. So sorgen Reiniger*innen dafür, dass Geschäfts- und Lebensräume sauber und ordentlich sind und LKW-Fahrende versorgen uns mit Lebensmitteln und anderen alltäglichen Gütern. Die Arbeit ist in beiden Branchen durch eine hohe Mobilität geprägt und erschweren so den Zugang von Kontrollen oder die Kontaktaufnahme mit Unterstützungsstrukturen. Der Anteil migrantischer Beschäftigter ist zudem hoch und die damit verbundene erhöhte Vulnerabilität der Beschäftigten schafft größere Risiken für Ausbeutung und Zwang.

Anhand von Indikatoren, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden, werden Fallbeispiele unterschiedlicher Beratungseinrichtungen auf Anzeichen für Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel untersucht. Die Analyse konkreter Arbeitssituationen ermöglicht es den Leser*innen, ihren Blick für branchenspezifische Merkmale von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu schärfen. Sie schafft damit ein stärkeres Bewusstsein für ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse. Ziel ist es, dass potenziell Betroffene leichter erkannt, entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen getroffen und die Verfolgung von Täter*innen verbessert werden.

Mit der ersten Branchenanalyse hat die Servicestelle bereits für die  Anzeichen von Ausbeutung und Zwang in der Paketbranche sowie bei Schlachtbetrieben sensibilisiert. Im kompakten Format wurden die wichtigsten Erkenntnisse ebenfalls als praktische Flyer zur Paketbranche und zur Fleischbranche erstellt.

Die zweite Branchenanalyse hat die landwirtschaftliche Saisonarbeit und die häusliche Pflege untersucht. Die praktischen Flyer zur landwirtschaftlichen Saisonarbeit und häuslicher Pflege sind ebenfalls zum Herunterladen oder Bestellen verfügbar.

Sie können die aktuelle Publikation nachstehend herunterladen und die Printversion unter info@www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de kostenlos bestellen.

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Fachaustausch zur neuen Branchenanalyse: Reinigung und Straßentransport

Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel veröffentlicht zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2024 die 3. Branchenanalyse.

In der aktuellen Ausgabe wurden die Reinigung und der Straßentransport mit Hilfe von ILO-Indikatoren auf Anzeichen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit untersucht. Einen Überblick über die Erscheinungsformen in den beiden Branchen geben die beiden Autorinnen Eliane Friess und Kordula Heineck. Ein konkretes Bild anhand von Fallbeschreibungen aus der Beratungspraxis werden Dr. Irina Lazarova (Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA), Anna Weirich (Faire Mobilität) und Sergey Sabelnikov (Faire Integration) zeichnen. Danach erfolgt eine Kommentierung der Analyse aus gewerkschaftlicher Sicht von Marcus Baumgartner (IG BAU) und Ronny Keller (ver.di). Der Abschluss bietet Raum für Fragen und Diskussion.

18. Oktober 2024 10:00 bis 12:00 Uhr

Online via Zoom: https://us02web.zoom.us/j/84341447573?pwd=9JehPArHu8YW9PJuW5MJVwSrHJidWs.1

Die Branchenanalyse kann nach dem Termin via info@www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de als Printversion bestellt werden und wird hier auf unserem Fachportal zum Download bereitstehen.

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Workshop: Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung im Nationalsozialismus und heute

In Kooperation zwischen Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg und dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit findet am 16. November der zweite Workshop zu Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Nationalsozialismus und heute statt. Der Workshop wurde erstmalig im vergangenen November angeboten.

Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung im Nationalsozialismus und heute

16. November 10:30 – 17:00 Uhr

Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung treten im Lauf der Geschichte in verschiedenen Formen auf. Zur Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft mussten allein im Deutschen Reich etwa 13 Millionen Männer, Frauen und Kinder unter menschenunwürdigen Bedingungen Zwangsarbeit leisten. Auch heute kommen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in einigen Branchen Deutschlands in großem Umfang vor und dienen als Grundlage ihrer Geschäftsmodelle.

Der Workshop nimmt diese Thematiken und ihre Systematik in den Fokus und schärft den Blick für unfreie Arbeitsverhältnisse in ihren historischen und aktuellen Formen.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 11.11.2024 unter beyer-buns(at)topographie.de

Ein Kooperationsprojekt von der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel und dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit.

Mehr unter: https://www.ns-zwangsarbeit.de/bildung/aktuelle-angebote/

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Neues Rechtsgutachten zum Non-Punishment-Prinzip

Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel hat ein Rechtsgutachten zum Non-Punishment-Prinzip in Auftrag gegeben. Es wurde am 10. Juni bei einem Online-Fachaustausch von den beiden Gutachtern Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Prof. Dr. Joachim Renzikowski vorgestellt.

Nach dem auf internationalen Vorgaben beruhenden Non-Punishment-Prinzip (NPP) sollen Opfer von Menschenhandelstaten für Straftaten, die sie selbst im Zusammenhang mit dem Menschenhandel begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden. Eingang in das deutsche Strafrecht hat dieses Prinzip explizit durch § 154c Abs. 2 StPO gefunden. Die Studie befasst sich im Wege einer rechtsdogmatischen und empirisch-kriminologischen Analyse eingehend mit dem bislang wenig behandelten NPP, namentlich mit den Fragen, ob und inwieweit es sich bei dem NPP um ein rechtlich verbindliches Prinzip handelt, ob das deutsche Recht ihm ausreichend Rechnung trägt und wie dieses Prinzip in der Praxis Anwendung findet.

Das Gutachten ist im Nomos Verlag unter dem Titel „Straffreiheit für Straftaten von Opfern des Menschenhandels?“ erschienen und kann hier kostenlos heruntergeladen werden oder als Buch erworben werden.

Straffreiheit für Straftaten von Opfern des Menschenhandels?

Neue Leitlinien zur Unterstützung männlicher Betroffener von Menschenhandel

Zum Empowerment männlicher Betroffener von Menschenhandel wurden Leitlinien und Empfehlungen von Opferschutzorganisationen entwickelt

Von Ende 2022 bis Juni 2024 vernetzte sich Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg unter der Leitung von der österreichischen Organisation MEN VIA (Österreich) mit ADPARE – asociatia pentru Dezvoltarea Practicilor Alternative de Reintegrare si Educatie (Rumänien), ANIMUS ASSOCIATION FOUNDATION AAF (Bulgarien) und Saúde em Português (Portugal).

Der Fokus lag vor allem auf der Erwachsenenbildung als integraler Teil der umfassenden Opferunterstützung. Als zentrales Ergebnis des Projekts wurden gemeinsame Leitlinien und Empfehlungen der Erwachsenenbildung im Opferschutz mit Männern in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Portugiesisch, Bulgarisch, Rumänisch) entwickelt.

Zur Zielgruppe des Projekts gehören alle Organisationen und Behörden, die sich in der Unterstützung und Betreuung von männlichen Betroffenen von Menschenhandel engagieren. Es wurde von der Europäischen Kommission und Erasmus + Small Partnership 2022 gefördert.

Die Broschüren können nachfolgend heruntergeladen werden:

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Austausch mit schwedischen Abgeordneten zur Arbeitsmarktkriminalität in Deutschland

Austausch zwischen Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg mit schwedischen Abgeordneten zur Arbeitsmarktkriminalität in Deutschland
Eine Delegation von zehn schwedischen Reichstagsabgeordneten hat sich am 5. September 2024 über Arbeitsmarktthemen in Deutschland informiert, unter anderem zur Kriminalität auf dem Arbeitsmarkt. Dr. Philipp Schwertmann, Fachbereichsleiter Migration und Gute Arbeit (Bund/Brandenburg) bei Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg, stellte den Gästen in der schwedischen Botschaft in Berlin die Aktivitäten und Erkenntnisse aus der Arbeit vor und informierte über Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland.
Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel, das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA und die Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg setzen sich aktiv gegen Rechtsverletzungen von migrantischen Beschäftigten ein. Zu diesen Themen finden regelmäßig internationaler Austausch statt.
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Fotos © Schwedische Botschaft

Beitrag zum internationalen Tag gegen Menschenhandel

Anlässlich des internationalen Tages gegen Menschenhandel hat unsere Projektleiterin Kim Weidenberg in einem Beitrag bei Brandenburg Aktuell des RBB mitgewirkt. Der Beitrag beginnt mit einer Einordnung durch die Beratungsstellen IN VIA, die von Menschenhandel betroffene Frauen in Berlin und Brandenburg unterstützen. Sie betonen, dass die Ausbeutung oft im Verborgenen stattfindet und es für die Betroffenen schwierig ist, sich selbst als Opfer zu erkennen. Aus Sicht der GdP stellen die Digitalisierung und die geografischen Gegebenheiten Brandenburgs als Flächenland Herausforderungen bei der Ermittlungsarbeit dar. Arbeitsausbeutung findet unter anderem in der Landwirtschaft, der Fleischindustrie oder der häuslichen Pflege statt. Hierzu finden Sie auch die Branchenanalysen der Servicestelle zu Paketdiensten und Schlachtbetrieben oder zu landwirtschaftlicher Saisonarbeit und häuslicher Pflege. 

Zur Frage, wie Betroffene erkannt werden oder Beratungsstellen mit den Betroffenen in Kontakt kommen, wurde die niedrigschwellige, aufsuchende und mehrsprachige Arbeit der Beratungsstellen skizziert. Die richtige Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie über unsere Beratungsstellendatenbank finden. Abschließend wurde betont, dass ein gesicherter Aufenthalt für Drittstaatsangehörige und der Zugang zu Unterkünften unabdingbar für den Schutz von Betroffenen sind. Dabei ist auch die wichtige Rolle der Fachberatungsstellen bei der Unterstützung und Versorgung zu beachten. 

Zum Beitrag bei Brandenburg Aktuell des RBB gelangen Sie hier.

Neue Studie zu Unterkünften der Berichterstattungsstelle

Neue Studie zu Unterkünften für Betroffene von Arbeitsausbeutung erschienen

Zum internationalen Tag gegen Menschenhandel, dem 30. Juli, möchte die Servicestelle auf die neue Studie zu Unterkünften für Betroffene von Arbeitsausbeutung aufmerksam machen. 

Unter dem Titel „Ein bisschen sicherer als auf der Straße“ – Unterkünfte für Betroffene von Arbeitsausbeutung in Deutschland analysiert die Berichterstattungsstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte die rechtlichen Grundlagen, den Stand ihrer Umsetzung und Erfahrungen in der Praxis. Deutschland ist auf Grundlage der Europaratskonvention gegen Menschenhandel dazu verpflichtet für alle Betroffenen von Menschenhandel eine angemessene und sichere Unterkunft zu gewährleisten. Dieser Bedarf kann der Studie zufolge nicht gedeckt werden und (menschen-)rechtliche Ansprüche von Betroffenen sind an vielen Stellen nicht erfüllt. 

Bei der Untersuchung der praktischen Umsetzung von Unterkünften identifiziert die Studie vier Handlungsbedarfe. Diese umfassen folgende Bereiche: bedarfsorientierte und sichere Unterkünfte für alle Betroffenengruppen bereitstellen, Kooperation von Behörden und Beratungsstellen stärken, langfristige und ausreichende Finanzierung für Fachberatungsstellen sichern und Zugang zum Recht schnell und reibungslos sichern.  Die Analyse schließt mit Leitlinien und Empfehlungen für bedarfsgerechte Unterkünfte ab. Darüber hinaus sollen die Erkenntnisse dabei unterstützen, bundesweite Mindeststandards zur Sicherung von Unterkünften für Betroffene von Arbeitsausbeutung zu entwickeln. 

Die Mitteilung der Berichterstattungsstelle finden Sie hier. 

Die vollständige Analyse können Sie hier einsehen und herunterladen.

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Präsentation zur Vorstellung des neuen Rechtsgutachten zum Non-Punishment-Prinzip

Die Servicestelle hat am 10. Juni einen Online-Fachaustausch zur Veröffentlichung des Gutachtens zum „Non-Punishment-Prinzip“: Rechtsgrundlagen und Anwendung in Deutschland veranstaltet.

Im Zusammenhang mit den Straftaten Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung entsteht häufig die Situation, dass die Betroffenen selbst Straftaten begehen, z. B. das Aufenthaltsgesetz betreffend. In Zwangs- und Täuschungssituationen sind die Betroffenen nicht in der Lage, Entscheidungen nach eigenem Willen zu treffen. Das Non-Punishment-Prinzip (§ 154c StPO, NPP) ist ein wichtiges rechtliches Instrument zur Umsetzung der Rechte der Betroffenen. Es wurde mit der EU-Richtlinie 2011/36 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in europäisches Recht übernommen und ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich.  

Aktuell liegen wenige Erkenntnisse über die erfolgreiche Anwendung des NPP in Deutschland vor. Aus diesem Grund hat die Servicestelle gegen Zwangsarbeit ein Rechtsgutachten zur Umsetzung des NPP in Auftrag gegeben. In der Online-Veranstaltung wurden die Ergebnisse des Gutachtens erstmals von den Autoren Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Prof. Dr. Joachim Renzikowski vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse von Alia Schwelling vom Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA), Sophia Härtel vom KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. und Christine Höfele, Oberstaatsanwältin Berlin kommentiert. Das Gutachten wird im kommenden Monat beim NOMOS Verlag erscheinen.

Das KFN weist auf Folgendes hin: Die vorläufige Fassung des Gutachtens zum Non-Punishment-Prinzip erweckt bedauerlicherweise den Eindruck, als habe sich die Direktion VII der Generalzolldirektion trotz Nachfrage nicht an der empirischen Studie, die vom KFN für das Gutachten durchgeführt wurde, beteiligt. Dieser Eindruck täuscht. Tatsächlich hat die Direktion VII der Generalzolldirektion unter Einbeziehung mehrerer Hauptzollämter alle ihr übersandten Fragen ausführlich schriftlich beantwortet und dem KFN rechtzeitig übersandt. In der vorläufigen Fassung des NPP-Gutachtens konnten diese Antworten, die die im Gutachten erzielten Ergebnisse unterstreichen und zusätzlich fundieren, vom KFN noch nicht berücksichtigt werden. Sie sind aber in die Abschlussfassung, die in Kürze in der Reihe Edition Seehaus+ im Nomos-Verlag erscheint, eingeflossen.

Die Präsentation der beiden Gutachter Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Prof. Dr. Joachim Renzikowski finden Sie nachstehend zum Download.

 

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