Strukturen in Fleischindustrie und Paketbranche fördern Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

Neue Publikation der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel analysiert Anzeichen auf Ausbeutung und Zwang und gibt Handlungsempfehlungen zu Prävention, Bekämpfung und Opferschutz

Die vorliegende Publikation „Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung verhindern – Branchenspezifische Analyse/Anzeichen erkennen und handeln“ untersucht, welche Anzeichen für die Straftaten „Zwangsarbeit“ (232b StGB) und „Ausbeutung der Arbeitskraft“ (233 StGB) in der Fleischindustrie und in der Paketbranche regelmäßig auftreten. Im Gegensatz zur Sklaverei benötigt die Zwangsarbeit von heute keine Ketten. Es genügt ein subtiles System von Täuschung bei der Anwerbung, Ausnutzen wirtschaftlicher Notlagen, Druck durch ausbleibende Lohnzahlungen oder Drohungen, aber auch Gewalt, Überwachung und Einsperren.

Hohe Infektionszahlen in deutschen Schlachtbetrieben haben die Aufmerksamkeit auf die katastrophalen Arbeitsbedingungen der zumeist osteuropäischen Arbeitnehmer*innen gelenkt. Auch in einigen Paket- oder Logistikzentren gab es eine erhöhte Zahl von Infektionen.

Die Erkenntnis ist nicht neu: Arbeitsbedingungen in Schlachtfabriken wurden regelmäßig öffentlich kritisiert und als “moderne Sklaverei” bezeichnet. Es handelt sich um Verstöße gegen fundamentale Rechte wie das Recht auf Freiheit und das Recht auf Gesundheit. In Deutschland gibt es seit 2016 dafür die Straftatbestände „Zwangsarbeit“ (232b StGB) und „Ausbeutung der Arbeitskraft“ (233 StGB).

Um Zwangsarbeit und Ausbeutung zu erkennen, ist ein hohes Maß an Sensibilität und Aufmerksamkeit erforderlich, sowohl bei Kontrollbehörden als auch bei unterstützenden Beratungsstellen. Die Publikation liefert eine praktisch fundierte Anleitung, um Zeichen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu erkennen, Betroffene besser zu schützen und die Täter*innen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Die Beschäftigung in Subunternehmerketten im Rahmen von Werkverträgen ist eine wesentliche strukturelle Ursache für Mechanismen von Zwang und Ausbeutung. Werkverträge sind sowohl in der Fleischindustrie als auch in der Paketbranche ein zentrales Beschäftigungsmodell.

So wird die Verantwortung für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten abgegeben und verschleiert. Es ist zu begrüßen, dass die Politik nun den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen will. Eine Verschärfung des Arbeitszeitgesetzes und die Garantie einer angemessenen Wohnsituation sind lange überfällig und für die Einhaltung der Arbeitsrechte unerlässlich. Auch Kontrollbehörden, Arbeitgeber*innen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft müssen einen Beitrag dafür leisten, dass Zwangsarbeit verhindert oder wirksam bekämpft wird. Die Publikation gibt dafür konkrete Anhaltspunkte.

 

Servicestelle: Branchenspezifische Analyse – Paketdienste und Schlachtbetriebe (2020)

Hygienemaßnahmen dürfen nicht zu Zwang und Ausbeutung migrantischer Saisonarbeiter*innen führen

Von der aktuellen Pandemie sind migrantische Arbeiter*innen besonders betroffen, sei es auf dem Spargelfeld, in den Schlachtbetrieben, in der Pflege oder im Reinigungsgewerbe.
Sie sind der Gefahr von Ausbeutung und Zwang ausgesetzt. Ihre Abhängigkeit und Isolation machen sich einige Arbeitgeber*innen in krimineller Weise zunutze.

Die Wirtschaft in Deutschland ist auf migrantische Arbeiter*innen angewiesen. Aktuell wird deutlich, wie sehr gerade saisonal arbeitende Wirtschaftszweige auf sie angewiesen sind, beispielsweise bei der Ernte von Spargel oder Erdbeeren. Die vom Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium kurzfristig erlassenen Vorschriften zum Infektionsschutz gegen COVID-19 führen dazu, dass Grund- und Arbeitsrechte der Beschäftigten derzeit in Gefahr sind 

Isolierung und Abhängigkeit führt zu Zwang und Ausbeutung 

Von den Erntearbeiter*innen in Deutschland kommen 95 Prozent aus dem Ausland. Die Bundesregierung hat sich mit den Bauernverbänden auf Ausnahmeregelungen zur begrenzten Einreise von jeweils bis zu 40.000 im April und Mai für Saisonarbeiter*innen verständigt. Die Vereinbarung hierfür lässt befürchten, dass deren Abhängigkeit von den Arbeitgeber*innen noch wesentlich höher ist als in den Jahren zuvor. Diese Abhängigkeit ermöglicht Zwang und Ausbeutung. So dürfen die Erntehelfer*innen in der Zeit der 14-tägigen Quarantäne das Betriebsgelände weder verlassen noch Besuche empfangen. Sie sind von ihrem*ihrer Arbeitgeber*in abhängig bei Unterkunft, Verpflegung, Hygiene sowie der Ein- und Ausreise. 

Die Beschäftigten werden nur rudimentär über die Situation informiert, in die sie sich begeben. Information über Arbeitsstandards und Arbeitsrechte, sowie über Beratungsangebote bekommen sie bisher nicht 

Ein Wechsel des Betriebes bei Konflikten und die Modalitäten der Rückreise (individuell oder gemeinsam, Reisemittel) sind nicht geklärt. Ebenso undeutlich ist, wer die (vergleichsweise hohen) Kosten für Reise und Unterkunft trägt. Erste Konfliktfälle deuten darauf hin, dass Arbeitgeber*innen entgegen der Ankündigungen bei der Anwerbung die Flugkosten wie auch die Unterkunftskosten und hygienebedingte Arbeitsmittel in Rechnung stellen. Dies ist ein erhebliches Kostenrisiko für die Erntehelfer*innen, es besteht das Risiko einer “Schuldenfalle”, die dann von der/dem Arbeitgeber*in ausgenutzt werden kann, um ungünstige Arbeitsbedingungen durchzusetzen. In einem Fall wurden sogar die Pässe der Erntehelfer*innen eingezogen, um sie am Verlassen des Hofes zu hindern. Dies ist ein zentrales Indiz für Zwangsarbeit nach §232 b StGB. 

Nach den Erfahrungen von Beratungsstellen in den vergangenen Jahren bekommen Saisonarbeiter*innen ihren Lohn oft erst am Ende der Erntezeit ausgezahlt. Wenn sie kündigen wollen – z.B. aufgrund von schlechten Arbeits- oder Unterkunftsbedingungen oder mangelnder hygienischer Vorsorge – stehen sie oft buchstäblich vor dem Nichts. Sie verlieren die Unterkunft und bekommen in der Regel auch kein Geld ausbezahlt. Das Besuchsverbot bedeutet ein hohes Maß an Isolation der Arbeitnehmer*innen. Die Abreise kann zudem teilweise nur in Abstimmung mit den Landwirt*innen und Arbeitgeber*innen organisiert werden, was eine weitere Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit darstellt.  

Anzeichen für Zwang und Ausbeutung von migrantischen Arbeiter*innen nehmen durch die aktuelle Situation der Pandemie also deutlich zu. Zugleich sind Arbeiter*innen in der Isolation der Quarantäne für Beratungsstellen, Gewerkschaften und andere Hilfsangebote schwer erreichbar, vor allem, wenn die Menschen die Betriebstätten nicht verlassen können.  

Wahrung von Arbeits- und Menschenrechten in der Pandemie 

Auch in der weltweiten Pandemie müssen Arbeitsrechte und Menschenrechte gewahrt und durchsetzbar bleiben. Migrantische Arbeiter*innen, die sich auch ohne eine weltweite Krise gegen Ausbeutung allein schwer wehren können, brauchen solidarische und staatliche Unterstützung und Möglichkeiten, Missstände anzeigen zu können, die Arbeitsstätte zu wechseln und sich frei bewegen zu können.

Anforderungen für einen Schutz vor Zwang und Ausbeutung auch in Zeiten der Pandemie: 

  • Ausführliche und transparente Informationen über Verpflegung, Unterbringung und eingeschränkte Bewegungsfreiheit bedingt durch die Infektionsschutzmaßnahmen vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages und Abreise aus dem Herkunftsland. 
  • Klare und transparente Information zu Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung vor der Abreise und wer diese zu tragen hat.
  • Sicherstellung der Übernahme der Kosten durch den*die Arbeitgeber*in für Verpflegung und Unterkunft für die Zeit der Quarantäne. 
  • Zulassung von Gewerkschaften und Beratungsstellen zu Informationszwecken und Unterstützung auf dem Betriebsgelände.  
  • Information über Möglichkeiten muttersprachlicher Beratung und Information zu Arbeitsrechten und Gesundheitsmaßnahmen für alle Arbeiter*innen. 
  • Gezielte und regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsbedingungen und Unterkünfte seitens des Zolls, bzw. der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und der Gesundheits– und Arbeitsschutzbehörden. 
  • Bezahlte Rückkehrgarantie ins Heimatland durch den*die Arbeitgeber*in auch bei vorzeitiger arbeitnehmerseitiger Vertragskündigung.  
  • Lohnfortzahlung, eine menschenwürdige Unterkunft und Garantie der Kostenübernahme von Krankheits- oder etwaiger Überstellungskosten durch den*die Arbeitgeber*in, sofern keine Krankenversicherung greift.

Indikatoren für Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel bei Erntehelfer*innen:

Täuschung bei der Anwerbung durch 

– fehlende oder falsche Informationen zu Reisekosten 

– fehlende oder falsche Informationen zu den Quarantänebestimmungen 

– fehlende oder falsche Informationen zu den Kosten der Versorgung in der Quarantäne-Zeit 

– falsche Angaben zu wöchentlicher Arbeitszeit 

– falsche Angaben zur Entlohnung (vor Ort Akkordlohn anstatt Mindestlohn)

Ausbeutung und Zwang an der Arbeitsstelle durch  

– Isolation auf dem Hof, kein Zugang zu Beratungsstellen oder anderen Stellen 

– Abhängigkeit von Arbeitgeber*in in allen Belangen (Lohn, Unterkunft, Verpflegung, Ein- und Ausreise, Gesundheit) 

– Unterschreitung des Mindestlohns um 50% durch Akkordlohn 

Lohnmanipulation durch (überhöhte) Abzüge für Verpflegung und Unterkunft 

– Konfiszierung der Ausweisdokumente 

 

Die vollständige Stellungnahme als PDF anschauen oder herunterladen:

thumbnail of 20200525 Stellungnahme der Servicestelle zu Auswirkung von COVID19 auf MHA final

Migrant Recruitment Advisor – Wie kann faire Anwerbung in Europa gelingen?

Please find the English version down below.

Am 21. Februar 2020 hat die Servicestelle einen internationalen Workshop zur Implementierung des Migrant Recruitment Advisor (MRA) in Europa organisiert. Die Veranstaltung fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin statt. 

Gemeinsam mit 20 Teilnehmenden aus Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Vertreter*innen des IGB, DGB und der ILO Genf sowie der Open Society Foundation und dem Netzwerk PICUM wurde die mögliche Umsetzung einer Bewertungsplattform von Anwerbestrukturen für migrantische Arbeitssuchende diskutiert 

Christoph Kühn von der International Labour Organisation stellte das ILO Modell für Faire Anwerbung, die sogenannten “Fair Recruitment Principles” vor. Von der International Trade Union Confederation ((IGB) präsentierte Ira Rachmawati das Konzept und Implementierungsschritte des Migrant Recruitment Advisor. Dieser wurde bereits in Asien umgesetzt und hat drei Kernziele. 1. Faire Einstellung/Anwerbung 2. Sichere Migration 3. Verringerung des Risikos für Zwangsarbeit. 

“Die Idee ist, die Arbeitnehmer*innen durch die Macht der Information zu stärken.”

In einer lebendigen Diskussion wurden unter anderem Datenschutz, Zertifizierung, (lokale) Partner*innen, Beschwerdemechanismen und weitere Umsetzungsschritte thematisiert. Die Servicestelle plant noch diesem Jahr einen vertiefenden Workshop zum Thema Anwerbung nach Deutschland und Beschwerdemechanismen Zusammenarbeit mit PICUM. 

Weitere Informationen zum Recruitment Advisor finden Sie hier oder Sie können dieses informative Video schauen. 

 

Migrant Recruitment Advisor – How can fair recruitment suceed in Europe? 

On February 21st 2020 the Service Centre organised an international workshop for the implementation of the Migrant Recruitment Advisor in Europe. The event was hold in the Federal Ministry for Labour and Social Affairs in Berlin.

Together with 20 participants from Germany, Austria, Belgium, Bulgaria and representatives from the ITUC, GTUC and ILO as well as the Open Society Foundation and the PICUM network the possible implementation of a review platform for recruitment structures for migrant workers was discussed. 

Christoph Kühn from the International Labour Organisation presented their model on fair recruitment, the so-called “Fair Recruitment Principles“. On behalf of  the International Trade Union Confederation (ITUC) Ira Rachmawati introduced the concept and steps of implementation of the Migrant Recruitment Advisor. It was already implemented in Asia and has three central objectives. 1. Fair Recruitment 2. Safe migration 3. Risk reduction for forced labour. 

“The idea is to strenghten the workers through the power of information.”

In a lively discussion data protection, certification, (local) partnerships, complaints mechanism and further implementation steps were adressed, among other issues. This year, the Service Centre already plans an in-depth workshop on recruitment structures to Germany and complaints mechanisms in cooperation with PICUM.  

Further information on the Recruitment Advisor can be found here or you can watch the information video here.

PDF: Presentation ILO FR Berlin MRA

PDF: MRA Presentation Final ITUC IGB

Wie können undokumentierte Arbeiter*innen Zugang zu ihren Rechten bekommen?

PICUM stellt das neue Projekt “A worker is a worker” vor, bei dem es um den Zugang undokumentierter migrantischer Arbeitnehmer*innen zu ihren Rechten geht.

Die internationale Plattform für undokumentierte Migrant*innen (PICUM), präsentiert auf ihrer Website “A worker is a worker” die Ergebnisse der Studie, wie undokumentierte migrantische Arbeiter*innen Zugang zu ihren Rechten bekommen sollen.  Der Bericht basiert auf Beiträgen von den verschiedenen PICUM-Mitgliedsorganisationen aus insgesamt 18 Ländern. Auch die Servicestelle ist innerhalb des Trägers ARBEIT UND LEBEN DGB/VHS Berlin-Brandenburg Teil des PICUM-Netzwerks. Gemeinsam mit dem Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit BEMA und dem KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel hat die Servicestelle Informationen zur Rechtssituation für irreguläre migrantische Arbeiter*innen in Deutschland für PICUM bereitgestellt.

In der Studie wird dokumentiert, dass es in fast allen europäischen Ländern besondere Rechte für undokumentierte Migrant*innen gibt. Allerdings ist der Zugang zu diesen Rechten durch praktische Hürden oft erschwert. Insbesondere die Gefahr von Strafverfolgung oder Abschiebung spielt für Arbeiter*innen ohne Papiere eine große Rolle. Deshalb sind sichere Beschwerdemechanismen essentiell. PICUM hat hierzu den Firewall-Ansatz entwickelt.

Interessante Hintergrundinformationen auf der Website beantworten unter anderem folgenden Fragen:

  • Wieso sind manche Arbeiter*innen undokumentiert?
  • Was sind die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen?
  • Wie können undokumentierte Arbeiter*innen ihre Rechte wahrnehmen?

Der vollständige Bericht in englischer Sprache ist hier zu finden. Außerdem gibt es eine Zusammenfassung in Englisch, Französisch, Spanisch, Holländisch und Tschechisch. Der Bericht wurde im Rahmen der #EU4FairWork-Kampagne veröffentlicht.

Handlungsstrategien zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung in der Paketbranche

Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangarbeit und Menschenhandel stellt Handlungsstrategien zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung in der Paketbranche beim BEMA Fachtag vor

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit – BEMA hat am 30.Oktober 2019 einen Fachtag in Berlin veranstaltet. Unter dem Titel “Nachunternehmerhaftung – und dann? Die Arbeitsbedingungen migrantischer Beschäftigter in der Paketbranche” wurden neben einem Überblick über die aktuelle Situation migrantischer Beschäftigter in der Paketbranche wurden folgende Fragestellungen diskutiert:
  • Welche branchenspezifischen Faktoren erschweren die Durchsetzung individueller und kollektiver Rechte der Beschäftigten?
  • Was bringt die Nachunternehmerhaftung für migrantische Beschäftigte in der Paketbranche und was können wir von den Erfahrungen aus der Baubranche und fleischverarbeitenden Industrie lernen?
  • Welche weiteren Schritte sind notwendig, um die Arbeitsrechte migrantischer Paketzusteller*innen zu stärken?
Kordula Heineck, die Projektreferentin der Servicestelle hat “Handlungsstrategien zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung in der Paketbranche – Ergebnisse einer Branchenrecherche” erläutert. Demnach sind notwendige Schritte die Anerkennung, dass es strukturelle Risiken in der Branche gibt und es sich nicht nur um Einzelfälle handelt. Prävention sowie die Unterstützung von Betroffenen und schließlich die konsequente Sanktionierung von Arbeitsausbeutung müssen sichergestellt werden.

 

“Zusammenfassend ist eine Strategie zu wählen, die sowohl Unternehmen, Politik, Behörden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Akteure als auch die Arbeitnehmer*innen einbindet. Durch effektive Zusammenarbeit, Sensibilisierung und pro-aktives Handeln aller Beteiligten kann Ausbeutung zukünftig auch in der Paketbranche vermieden werden.”

 

Weiterführende Links:

Wie finde ich die richtigen Ansprechpersonen in meinem Bundesland?

Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel stellt eine interaktive Karte zu Strukturen und Zuständigkeiten in den Bundesländern im Fachportal vor.

Mit der Veröffentlichung der ersten fünf Bundesländer ist es erstmalig gelungen, eine zentrale Bestandsaufnahme zu landesspezifischen Strukturen zum Schutz Betroffener und zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu schaffen. Zu diesen ersten Bundesländern gehören Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Übersicht soll nebst Dokumentation zu einer koordinierten und verbesserten Zusammenarbeit der Akteure beitragen. Die Umsetzung der Betroffenenrechte kann so vereinfacht und verbessert werden.

Bei der Bundesland-Übersicht sind die zuständigen Landesministerien, Strafverfolgungsbehörden sowie Beratungsangebote sind einsehbar. Außerdem wird erkenntlich, ob es regionale Kooperationsvereinbarungen oder Koordinationsgremien in Form von runden Tischen gibt. Diese Übersicht erhöht die Transparenz und den Austausch innerhalb als auch zwischen den Ländern. Sie möchte auch der Orientierung zum Ausbau der Strukturen dienen. Die Erfassung weiterer Bundesländer ist im Gange und weitere Veröffentlichungen folgen.

Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland durch konsequente Strafverfolgung verhindern

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember veröffentlicht die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ein Glossar für eine konsequente Strafverfolgung:

Ein neues juristisches Glossar der Servicestelle soll dazu beitragen, die Strafverfolgung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu verbessern. Das Glossar ist hier einsehbar und bietet allen Interessierten einen gut handhabbaren Überblick über die Straftatbestände, Opferrechte und Prozeduren.

Zwangsarbeit bedeutet eine schwere Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel findet in Deutschland tagtäglich statt, unbemerkt von der Gesellschaft. Die Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung führen seit ihrer Einführung in das deutsche Strafrecht ein Schattendasein. Ermittlungsverfahren sind kaum zu verzeichnen, Verurteilungen noch seltener. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO schätzte im Jahr 2012, dass in der Europäischen Union etwa 610.000 Menschen von Zwangsarbeit betroffen sind. Das jährliche Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamts (BKA) dagegen verzeichnet 2018 lediglich 21 Ermittlungsverfahren wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft in Deutschland. Ausbeuterische Arbeitgeber*innen kommen also in der Regel mit dem Profit und ohne Strafe davon. Die Arbeiter*innen bekommen nichts.

Um die Anzahl der Ermittlungsverfahren zu erhöhen und die vollständige Umsetzung der EU – Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zu gewährleisten, fehlt unter anderem die Einrichtung einer nationalen, unabhängigen Berichterstatterstelle. Die Staatsanwaltschaften brauchen eine bessere personelle Ausstattung auf nationaler Ebene, um Fälle angemessen und zeitnah bearbeiten zu können. Die internationale Vernetzung muss gestärkt werden, da viele Fälle von Arbeitsausbeutung grenzüberschreitend stattfinden.

Die neue Textsammlung „Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Alphabetisches Glossar für die Praxis der Strafverfolgung“ soll zur Sensibilisierung für diese Straftatbestände bei Polizei, Zoll und der breiten Bevölkerung beitragen. Die Kenntnis der Rechte von Betroffenen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in Deutschland sichtbar zu machen und für ihre Rechte einzutreten, ist das Mandat der Servicestelle gegen Zwangsarbeit. Neben der Strafverfolgung sind Prävention sowie Beratung und Unterstützung der Opfer wichtige Bausteine zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung in Deutschland.

PDF Glossar für die Praxis der Strafverfolgung